Hallo Zusammen,
ich bräuchte euere Hilfe, denn ich rechne kaum Strafsachen ab. Wir haben einen Jugendlichen, der ohne Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad gefahren ist. Er wurde aufgehalten und bekam eine Antragsschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Hauptverhandlung wurde anberaumt. Wir haben eine Besprechung gemacht, Akteneinsicht beantragt und zudem war mein Chef mit dem Mandanten und dem Erz.berechtigten bei dem Termin der Jugendgerichtshilfe sowie 1 Tag Hauptverhandlung. Das Verfahren wurden gegen Geldbuße eingestellt. Jetzt soll ich die Sache abrechnen und würde wie folgt vorgehen:
4100 VV RVG 200,00 EUR
4104 VV RVG 165,00 EUR
4106 VV RVG 165,00 EUR
4108 VV RVG 275,00 EUR
zzgl. Auslagen und Steuer. Ist das richtig so?
Danke für euere Hilfe
suitan
Abrechnung Jugendstrafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14429
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Kommt drauf an, wann Ihr beauftragt wurdet. Postpauschale wäre bei Ermittlungsverfahren+Hauptverfahren 2x angefallen. Ob Mittelgebühren angefallen sind, können wir natürlich nicht beurteilen.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14429
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann gibt es keine 4104, und die Postpauschale nur 1x. Den JGH-Termin kannst Du allenfalls über Erhöhung der VG berücksichtigen.