Kosten Mehrvergleich werden gegeneinander aufgehoben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Riprie
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#11

21.06.2017, 17:35

Sorry, dass das so rüber kam, aber als reine Beratung habe ich das nicht gesehen. Ich habe nur meinem Bauchgefühl nahcgegeben, dass die Kostenberechnung irgendwie nicht ok ist und es für unser Mitglied besser wäre das nicht alleine zu machen, sondern sich für das Kostenausgleichungsverfahren einen neuen Anwalt zu nehmen. Ich bin zu lange aus der Gebührenberechnung raus und weiß dann nur noch so halb, dass da irgendwas nicht stimmt. Es läuft in solchen Fällen dann hier auch nicht auf eine konkrete Rechtsberatung hin sondern meist nur auf Erklärung des Ablaufes und Vorschläge, wie dies für unsere Mitglieder am Einfachsten und Sichersten zu bewältigen sind. Darin eingeschlossen ist dann sowieso meist der Verweis an einen Rechtsanwalt.
Das nur mal so nebenbei zur Erklärung.

Wünsche Euch noch einen schönen Feierabend.
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