Kosten Mehrvergleich werden gegeneinander aufgehoben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#1

21.06.2017, 15:23

Hallo, melde mich auch mal wieder mit Fragen.
1. Gibt es eine Frist - außer der gesetzlichen Verjährung - zur Beantragung der Kostenausgleichung?
Verhandlung war im letzten Jahr und die Ausgleichugn wird jetzt erst beantragt.
2. Kann eine Privatperson (die Beklagte) (RA ist inzwischen in der Psychiatrie und nicht mehr zugelassen) die RA-REchnungen zur Ausgleichugnmit einreichen?
3. Wir haben im Vergleich die Kostenregelung:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

SW Verfahren 4540,38 und für den Vergleich 6820,38

Wäre das dann die richtige Rechnung?

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 393,90 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 393,90 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 4.540,38 € -196,95 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 363,60 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 303,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Sorry, aber wir haben hier mit Abrechnungen und Kostenausgleichungen weniger zu tun.

Lieben Gruß udn Danke wenn mir jemand helfen kann.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.06.2017, 15:26

1. Nein
2. Ja
3. Sprichst Du von Rechnung oder soll das die Berechnung für die Kostenausgleichung sein? Der Kostenausgleichsantrag wäre so falsch.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#3

21.06.2017, 15:38

Danke Anahid,
das soll die Berechnung für die Kostenausgleichung sein.
Was ist falsch? die Geschäftsgebühr?

Ach ja und müsste/kann die Beklagte ihre bereits bezahlten Rechtsanwaltsrechnungen formlos beim Gericht einreichen (z. B. bei der Geschäftsstelle?)
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#4

21.06.2017, 15:39

Noch ein Nachtrag, wird die Ausgleichung dann aus allen Kosten, also Klägerin und Beklagte aufgeteilt?
Ich hatte das - glaube ich - das letzte Mal vor über 10 Jahren....
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

21.06.2017, 15:50

Die Geschäftsgebühr hat im Kostenausgleichsantrag nichts zu suchen. Das sind vorgerichtliche Kosten und die gehören nicht zu den Verfahrenskosten. Sind die vorgerichtlichen Kosten im Vergleich erwähnt?

Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben. Eine Einigungsgebühr hat daher ebenfalls nichts im Kostenausgleichsantrag zu suchen, da jede Partei die Einigungsgebühr selbst trägt.

Vom Streitwert aus würde ich von einem Verfahren vor dem Amtsgericht ausgehen. Da da kein Anwaltszwang besteht, kann die Partei natürlich die ihr von ihrem Anwalt in Rechnung gestellten Kosten zur Kostenausgleichung anmelden. Ob das über die Geschäftsstelle auch geht, weiß ich nicht. Ich hatte so einen Fall noch nicht, da wir ja grundsätzlich der Anwalt sind und ich mache mir niemals Gedanken, ob die Gegenseite ihre Kosten bekommt oder nicht. :teufel

Die angemeldeten Kosten werden zusammengerechnet und daraus dann die Quote gebildet. Da solltest Du über die Forensuche allerdings Beispiele finden können.

Unabhängig davon ist Deine obige Berechnung auch als Kostenrechnung falsch, da hier ein Mehrvergleich vorliegt. Auch hierzu ist das Forum übervoll. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

21.06.2017, 15:51

Was wie ausgeglichen wird, hängt von der Kostengrundentscheidung ab.

Die Privatpartei kann selbst anmelden, läuft aber natürlich Gefahr, dass dabei was schiefgeht oder sie Kosten vergisst, die sie hätte geltend machen können.

Wenn ein RA ausschließlich mit der Vertretung im Kostenverfahren beauftragt wird, erhält er eine 0,8 VG 3403 aus dem Kostenwert. Die könnte in Deinem Fall sogar erstattungsfähig sein, weil ein Anwaltswechsel ohne Verschulden der Partei notwendig geworden ist.

Unabhängig von alledem: Mir klingt das nach einer privaten Frage. Die sind hier leider nicht gestattet.
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#7

21.06.2017, 15:58

Hallo Adora Belle und Anahid, danke Euch erstmal für die Antworten.
Es ist keine private Beratung oder Frage, die Beklagte ist ein Verbandsmitglied und wollte wissen, was sie machen kann. Da das Verfahren beim Amtsgericht ist und kein Anwaltszwang, wollten wir ihr dabei helfen. Wir vertreten unsere Mitgleider hauptsächlich vor Arbeitsgerichten, deshalb hat bei uns keiner mehr Ahnung von Festsetzungen oder Ausgleichungen.

Ach ja, und ich bin seit 10 Jahren aus dem Kanzleialltag raus, deshalb war mir das mit den außergerichtlichen Kosten auch entfallen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

21.06.2017, 16:10

Da stellt sich mir dann aber die Frage, ob Ihr in diesem Rahmen und zu diesem Problem überhaupt beraten dürft.
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#9

21.06.2017, 16:59

Beraten ja, nur nicht vertreten. :-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

21.06.2017, 17:14

Trotzdem ist das, was Du hier möchtest, Rechtsberatung. Denn die Rechnung da oben ist ja eindeutig nicht von Euch. Rechtsberatung dürfen aber auch wir im Forum nicht erteilen (s. Forenregeln) und darum werde ich hier auch keine weiteren Kommentare zu der ordnungsgemäßen Abrechnung der Angelegenheit abgeben. Sorry.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten