Ich hab grad a Brettle vorm Kopp
Sachverhalt:
Wir haben die Gegenseite zur Zahlung von Mängelbeseitigungsansprüchen aufgefordert, diese hat natürlich erstmal alles abgestritten; bietet aber die Zahlung eines Teilbetrages an. Nun möchte meinen Chef, wissen ob ich zur 1,3 Geschäftsgebühr dann auch noch zusätzlich eine 1,5 Einigungsgebühr wegen vergleichsweiser Einigung geltendmachen kann, wenn wir dem Vorschlag der Gegenseite zustimmen oder nochmal ein Gegenangebot unterbreiten?
Wie rechne ich hier ab? Einigungsgebühr?
- Aurora-Sun
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Wenn dem Vorschlag zugestimmt wird und Ihr das vorher mit Eurem Mandanten besprochen habt, dann könnt Ihr selbstveständlich eine EG abrechnen. Das Unterbreiten eines Gegenangebots löst keine EG aus. Die EG wird dann ausgelöst, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird, an dem Ihr mitgewirkt habt.
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Würde er ja, wenn man sich auf eine geringere Zahlung zur Abgeltung aller Ansprüche einigt.