Außergerichtliche Kosten und Festsetzung nach § 104 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

16.05.2017, 20:06

In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bärbel
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#2

16.05.2017, 22:15

BärbelBW hat geschrieben:In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
Danke für eure Hilfe.
Wenn das Gericht von außergerichtlichen Kosten redet, meint es die Kosten die im Verfahren jenseits der Gerichtskosten entstanden sind - also die jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren. Du wirfst das gerade mit den vorgerichtlichen Kosten, also der Geschäftsgebühr, in einen Topf - und die kannst Du gar nicht geltend machen, die trägt Euer Mandant.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#3

16.05.2017, 22:20

Das kommt mir im Hinblick auf ein anderes Forum so verdammt bekannt vor... :pfeif
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#4

16.05.2017, 22:21

13 hat geschrieben:Das kommt mir im Hinblick auf ein anderes Forum so verdammt bekannt vor... :pfeif
Ach... :mrgreen:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

16.05.2017, 23:40

Kannste mal sehen, wie wir Recht haben können... 257
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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BärbelBW
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#6

17.05.2017, 13:41

skugga hat geschrieben:
BärbelBW hat geschrieben:In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
Danke für eure Hilfe.
Wenn das Gericht von außergerichtlichen Kosten redet, meint es die Kosten die im Verfahren jenseits der Gerichtskosten entstanden sind - also die jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren. Du wirfst das gerade mit den vorgerichtlichen Kosten, also der Geschäftsgebühr, in einen Topf - und die kannst Du gar nicht geltend machen, die trägt Euer Mandant.
Danke, das war ein Denkfehler von mir. :patsch
Viele Grüße
Bärbel
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