Kostenentscheidung in Berufung Auswirkung auf EV-Verfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Arzany
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#1

16.05.2017, 15:42

Hallöchen ich hätte folgende Frage:

Wenn wir im EV-Verfahren + Widerspruch Erfolg hätten aber diese in der Berufungsinstanz wieder aufgehoben wird, müsste die Mandantin dann auch die Gerichts- und gegnerischen Kosten aus der Widerspruchsinstanz tragen?

Vielen Dank schon mal!
Randfichte72
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#2

16.05.2017, 17:46

Wie lautet denn die Kostenentscheidung der Berufung?
Sonnenkind
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#3

16.05.2017, 19:11

Ich glaube, so weit ist die Fragestellerin noch gar nicht.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Arzany
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#4

17.05.2017, 08:36

Das ist rein hypothetisch. Ich soll nämlich das Prozesskostenrisiko errechnen bei einem Streitwert von 100.000,-
Die Kostenentscheidung der Berufung kann unterschiedlich ausfallen oder? Sprich, es kann die Kostenentscheidung im EV-Verfahren aufheben oder auch nicht?
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Anahid
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#5

17.05.2017, 09:16

Ja, in der Regel werden die Kosten der ersten Instanz dann selbstverständlich auch von der Mandantin zu zahlen sein.
Zuletzt geändert von Anahid am 17.05.2017, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Arzany
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#6

17.05.2017, 15:23

Alles klar, mercii
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