Abrechnung Aussetzung der Vollziehung/Finanzgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bürohexe
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#1

03.05.2017, 14:22

Liebe Forenos,

ich habe eine Frage wegen einer Abrechnung aus dem finanzrechtlichen Bereich.
Wir vertreten einen Verein, gegen welchen für 2014 und 2015 diverse Steuerbescheide ergangen sind. Der Verein hat gegen die Bescheide selbst Einspruch eingelegt; sodann ist die Einspruchsentscheidung ergangen.
Dann wurden wir beauftragt, gegen die Entscheidung Klage einzureichen, was wir auch gemacht haben (Anfang April). (Meine Chefin hat hierfür bereits einen Vorschuss abgerechnet in Höhe von 1,3 nach 3100 VV RVG – wäre hier nicht die 1,6 nach 3200 richtig?!)

Jetzt betreibt das Finanzamt aus den Bescheiden die Zwangsvollstreckung, so dass wir beim Finanzamt um Aussetzung der Vollziehung gebeten haben (Anfang Mai). Und das soll ich jetzt abrechnen. Ich bin mir unsicher, ob ich hier gesondert noch eine Geschäftsgebühr abrechnen kann oder ob diese Tätigkeit mit der Verfahrensgebühr für das Klageverfahren abgegolten ist.
Und falls es eine gesonderte Gebühr gibt, muss ich das anrechnen?

Ich habe ein Problem mit der Tatsache, dass wir erst Klage bei Gericht eingereicht und dann die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragt haben… Das ist mir irgendwie unlogisch.

Kennt sich jemand aus? :kopfkratz
Bürohexe
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#2

08.05.2017, 09:22

:schieb
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