Mandant verstorben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MaryM
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#1

26.04.2017, 14:25

Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? :nachdenk:

Wir haben für unseren Mandanten einen Rechtsstreit am LG geführt, allerdings ist unser Mandant nach Beendigung des Rechtsstreits verstorben, er hatte allerdings noch eine offene Kostenrechnung bei uns.

Seine Frau hat das Erbe ausgeschlagen und auch die Kinder und Enkelkinder haben das Erbe ausgeschlagen.

Gibt es noch eine Chance, dass wir unser Honorar erhalten? :thx
Schreibblitz
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#2

26.04.2017, 14:36

Ich sehe da leider keine Möglichkeit, wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Anahid
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#3

26.04.2017, 16:07

Seh ich wie Schreibblitz. Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, wird es auch kein Erbe geben. Von daher dürfte wohl auch ein Nachlassverwalter nichts bringen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MaryM
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#4

27.04.2017, 11:25

:thx
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