Liebe Leute,
ich bin gerade dabei den Gegenstandswert für eine ZV-Sache zu berechnen. Was zählt die Kosten von früheren ZV-Maßnahmen? Sind damit auch die Gerichtskosten i. H. v. 20 € für den PfüB gemeint? Wir haben in dieser Sache vorher einen PfüB beantragt und ich weiß nicht welche Kosten ich zum GW addieren kann.
Vielen Dank im Voraus
Gegenstandswert in ZV Sachen
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Hauptforderung (evtl. noch Kfb) + Zinsen + vorherige Vollstreckungskosten = Gegenstandswert
Gruß
Hühnerhaufen
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Hühnerhaufen
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Danke, dass weiß ich auch. Ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt. Ich meinte was zu Kosten früherer ZV-Maßnahmen gehört. Werden da die Gerichtskosten für den PfüB und die Zustellungskosten hinzugerechnet?
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klaro
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danke =)
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Kosten früherer ZV-Maßnahmen sind: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten für PfÜB und / oder Haftbefehl, Gerichtsvollzieherkostenrechnungen, gegebenenfalls Auskunftskosten, wenn eine neue Anschrift des Schuldners ermittelt werden musste,...