Gegenstandswert in ZV Sachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RefaJBC2015
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#1

11.04.2017, 14:26

Liebe Leute,

ich bin gerade dabei den Gegenstandswert für eine ZV-Sache zu berechnen. Was zählt die Kosten von früheren ZV-Maßnahmen? Sind damit auch die Gerichtskosten i. H. v. 20 € für den PfüB gemeint? Wir haben in dieser Sache vorher einen PfüB beantragt und ich weiß nicht welche Kosten ich zum GW addieren kann.

Vielen Dank im Voraus
Hühnerhaufen
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#2

11.04.2017, 14:40

Hauptforderung (evtl. noch Kfb) + Zinsen + vorherige Vollstreckungskosten = Gegenstandswert

Gruß
Hühnerhaufen
RefaJBC2015
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#3

11.04.2017, 14:44

Danke, dass weiß ich auch. Ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt. Ich meinte was zu Kosten früherer ZV-Maßnahmen gehört. Werden da die Gerichtskosten für den PfüB und die Zustellungskosten hinzugerechnet?
Hühnerhaufen
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#4

11.04.2017, 14:49

klaro
RefaJBC2015
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#5

11.04.2017, 14:49

danke =)
Inkasso-Tante
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#6

12.04.2017, 09:08

Kosten früherer ZV-Maßnahmen sind: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten für PfÜB und / oder Haftbefehl, Gerichtsvollzieherkostenrechnungen, gegebenenfalls Auskunftskosten, wenn eine neue Anschrift des Schuldners ermittelt werden musste,...
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