ich weiß, ein leidiges Thema und es wurden schon unzählige solcher Fragen beantwortet. Ich stöbere nun seit 2 Stunden im WWW und finde immer nur Argumente, die gegen mich sprechen
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Daher hier meine Frage, in der Hoffnung, ich kann etwas tun:
Die Klägerin macht in ihrem Ausgleichsantrag (in der mündlichen Verhandlung wurde ein Vergleich geschlossen) Reisekosten geltend.
Wohnsitz der Klägerin: Reinbek
Kanzleisitz des PB der Klägerin: Reinbek
Rechtsstreit vor dem LG Köln
Es haben zwei Termine stattgefunden.
Geltend gemacht werden die Fahrtkosten mit eigenem PKW (einfache Entfernung: 438,00 km)
Mit Abwesenheitsgeldern kommt die Gegenseite somit auf insgesamt 665,60 €.
Wäre von dort ein Unterbevollmächtigter beauftragt worden, wären aufgrund dessen, dass auch dieser die 1,0 Einigungsgebühr erhalten hätte, die Kosten des UV höher als die nun geltend gemachten Reisekosten.
Irgendwie sehe ich es aber nicht ein, dass unsere Mandantin Reisekosten i. H. v. 665,60 € zahlen soll. Kann man irgendwie argumentieren, dass sich die Klägerin einen RA am Sitz des Prozessgerichts hätte nehmen können, um Kosten zu vermeiden? Gibt es dazu Rechtsprechungen?
Vielen Dank und LG