Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maddii
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#1
30.03.2017, 13:42
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich brauche mal Eure Hilfe:
Ich habe in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung einen KFB zugestellt bekommen, Hintergrund ist der, dass die Ehefrau des Verstorbenen als Nebenklägerin samt Rechtsanwalt aufgetreten ist.
Meine Frage ist eigentlich, wer erhält den KFB zur Zahlung zugestellt, unser Mandant (der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist) oder die Rechtsschutzversicherung (Deckungszusage ist für das außergreichtliche Verfahren und die 1. Instanz erteilt)??
Danke für Eure Hilfe
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Anahid
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#2
30.03.2017, 14:18
In welcher Form ist denn die RSV an dem Verfahren beteiligt? Also bei mir war die RSV noch nie Partei eines Verfahrens und damit wird auch keine Zustellung an die RSV erfolgen.
Wenn Du allerdings fragen willst, wem Du den Euch zugestellten KFB übersenden sollst, damit der von dort gezahlt wird, dann ist das hier wohl die Rechtsschutzversicherung, wenn die die Kostendeckung zugesagt hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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maddii
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#3
30.03.2017, 14:28
Okay, vielleicht habe ich es nicht ganz gut beschrieben, tut mir leid.
Also es ist so:
- Mdt. wurde angeklagt wegen fahrlässiger Tötung
- seine RSV hat Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren erteilt
- Ehefrau des Verstorbenen hat mit ihrem Rechtsanwalt als Nebenklägerin teilgenommen
- Rechtsanwalt von Ehefrau hat die Kosten gegen unseren Mandanten festsetzen lassen
Vielleicht kann man es so etwas besser verstehen
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#4
30.03.2017, 14:29
Ist aber dann mit meinem zweiten Satz in #2 beantwortet.
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maddii
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#5
30.03.2017, 14:32
Okay, weil das nicht so gut beschrieben war.
Ich danke dir
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