Kostenfestsetzung Anrechnung vorgerichtl. Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

27.03.2017, 11:10

Ich benötige dringend Hilfe. :augenreib

Wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Vorgerichtlich gab es eine Abmahnung. Der Mandant hat Vorschuss nur über vorgerichtliche Kosten bereits gezahlt. Es kam zur mündl. Verhandlung, in der die Verfügungsparteien einen Vergleich geschlossen haben, in welchem es heißt:
1. ...
2. Die Verf.-Bekl. zahlt an den Kläger zur Abgeltung der außergerichtlichen Anwaltskosten und als Schadenersatz einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.000,00 €.
3. ...
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Beschlossen und verkündet:
Streitwert für Rechtsstreit und Vergleich wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

In unserem Antrag (natürlich auch gegenüber dem Mandanten und der Gegenseite vorgerichtlich) sind wir von vorläufig geschätzt 15.000,00 € ausgegangen.

Als hätte ich in den letzten 7 Jahren in fremden Branchen alles verlernt... ; ich weiß gerade gar nicht, was ich gegenüber wem abrechne :kopfkratz
Hab ich eine Anrechnung drin? ich denke schon; nur über einen anderen Streitwert und gibt es die Differenzverfahrensgebühr noch?
Wie handhabt ihr das mit den Mandanten? Rechnet ihr nach Ende des jeweiligen Verfahrens alles ab und er bekommt eine Erstattung, wenn die Gegenseite auf die Kostenfestsetzung bezaht hat?

Seht es mir nach: Ich bin nur Teilzeit hier und habe leider keine Zeit, die RVG für Anfänger durchzulesen. Könntet ihr mir bitte ein wenig helfen?
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
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Anahid
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#2

27.03.2017, 11:41

Die Verfahrensdifferenzgebühr gibt es noch, die kommt hier aber nicht zum Tragen. Es muss ein KFA über die VG und die TG gemacht werden. Eine Anrechnung muss hier, da die außergerichtlichen Anwaltskosten nicht betragsmäßig im Vergleich beziffert sind, nicht stattfinden.

Gegenüber dem Mandanten müssen sämtliche Gebühren abgerechnet werden und selbstverständlich muss da dann auch angerechnet werden.

Ich rechne immer komplett mit dem Mandanten ab. Sollte aufgrund der Kostenfestsetzung die Gegenseite zahlen, erstatte ich dann an den Mandanten.
Zuletzt geändert von Anahid am 27.03.2017, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

27.03.2017, 13:19

:thx

Ich danke Dir vielmals. Bestimmt hätte ich zwei Vormittage gebraucht, wenn ich das hätte herausarbeiten
müssen...

Wegen der Anrechnung - da wäre ich spontan nicht drauf gekommen :kopfkratz
Das letzte mal KfA oder ne Rechnung gemacht habe ich 2004... :oops:
Und da immer noch mit Ansage vom Chef, weil er immer meinte, man sei zu doof dazu... Nein; alles, was mit Geld zu tun hatte, darum kümmerte er sich lieber selbst.
So hatte ich aber leider nie Gelegenheit, richtig fit zu werden nach meiner Prüfung 1997 :schock
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#4

27.03.2017, 14:52

Wenn Du Dir nicht sicher bist mit den Rechnungen, dann kannst Du die auch gerne mal hier reinstellen und dann schaut jemand drüber. Und keine Sorge....dafür ist dieses Forum ja da, das man sich gegenseitig hilft. ;)
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