Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1
27.03.2017, 08:57
Hallo,
ich muss eine Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei machen. Für diese waren wir vor dem Landesarbeitsgericht tätig. Stelle ich den Kostenfestsetzungantrag gegen die eigene Partei jetzt auch beim erstinstanzlichen Gericht Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
27.03.2017, 10:47
Kostenfestsetzung immer I. Instanz, also Arbeitsgericht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.