ich habe ein Problem beim Abrechnen. Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten Mandant A und B. Beide kamen zu uns mit jeweils einer Abmahnung von derselben Rechtsanwaltskanzlei gegen dieselbe Gegenseite (auf jeden persönlich aus- und zugestellt). Danach stellte die Gegenseite einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Beiden Mandanten wurde darin die Unterlassung einer Handlung aufgegeben. Danach erfolgte eine Abschlusserklärung.
Meine Frage jetzt: wie rechne ich ordentlich ab? Ich dachte außergerichtlich bei beiden Mandanten einzeln, da die Abmahnung jeweils eine gesonderte Angelegenheit ist. Da bereits die einstweilige Verfügung und auch die Abschlusserklärung beide Mandanten (scheinbar) als "Gesamtschuldner" beinhaltet, hätte ich hier eine gemeinsame Abrechnung mit Gebührenerhöhung für zwei Mandanten vorgenommen.
Meine Kollegin meinte aber jetzt, dass es ja grundsätzlich zwei verschiedene Angelegenheiten bleiben, denn bei Gesamtschuldnern ist es ja egal, wer die Schuld begleicht. Aber vorliegend kann man ja nicht sagen: einer Unterlässt die Hanldung und der andere braucht es daher nicht mehr zu machen. Stellt sich also die Frage: Sind es doch bis zum Schluss zwei gesonderte Angelegenheiten?
Hilfeeeee
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