Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annabella
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#1
21.02.2017, 15:11
Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben einen MB beantragt, woraufhin die Gegnerin Widerspruch eingelegt hat. Die Kosten für das streitige Verfahren wurde von uns bezahlt und es kam zur Überleitung. Wir haben daraufhin vom Gericht die Aufforderung zur Anspruchsbegründung bekommen. Nun aber will der Mandant die Klage zurücknehmen. Die Frage ist, was für Gebühren entstehen fürs streitige Verfahren?
Ist es noch vorzeitige Erledigung 0,8 oder bereits 1,3 . bin verwirrt
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
21.02.2017, 15:41
1,3 VG für Euren Antrag auf Überleitung, der durch die Einzahlung der GK gestellt ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)