Abrechnung RS + PKH
- anwaltsliebling
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Aber wenn ich nun gar nix gegenüber der Staatskasse abrechne, das ist ja wohl auch komisch. In dem Falle wurde ein Vergleich geschlossen, die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Grüßle
- Adora Belle
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Wenn Du was aus der Staatskasse bekommen willst, musst Du erhaltene Zahlungen angeben. Dadurch teilst Du aber mit, dass der Mdt falsche/unvollständige Angaben gemacht hat, und die PKH kann aufgehoben werden.
Ich würde mitteilen, dass auf die PKH-Vergütung verzichtet wird, und alles weitere mit dem Mandanten klären.
Ich würde mitteilen, dass auf die PKH-Vergütung verzichtet wird, und alles weitere mit dem Mandanten klären.
- anwaltsliebling
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Jetzt hab ich die Akte nochmal durchgesehen. Es existiert ein weiterer PKH-Antrag (der ursprüngliche wurde nicht eingereicht, hat mich jetzt nur verwirrt) und in diesem ist angegeben, dass eine RS-Versicherung besteht, die teilweise Deckung gewährt. So ... sieht die Sachlage mit der Abrechnung nun anders aus? Sorry, das ist alles sehr verwirrend.
Grüßle
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Es kommt immer noch drauf an, wofür die PKH bewilligt wurde. Wenn sich Bewilligung und RSV-Zahlung nicht überschneiden, kannst Du m.E. ganz normal PKH abrechnen.
- Soenny
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Die Themenstarterin hat geschrieben:
Weiter schreibt sie:![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Also PKH für das gesamte Verfahren und nicht nur für einen Teil, demnach dürfte nicht angegeben worden sein, daß die RSV Prozentsatz X übernimmt.Der Beschluss lautet: Dem Beklagten wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung PKH bewilligt, ihm wird RA X als Prozessbevollmächtigter beigeordnet zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet
Weiter schreibt sie:
Die RS hat mit ihrer 47,4 %igen Kostentragung einen höheren Betrag bezahlt, als wenn ich die komplette Angelegenheit über PKH abgerechnet hätte. Dies nur mal so
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Nach dieser Aussage
muss aber die RSV irgendwie bei der Bewilligung berücksichtigt sein.
Die Zahlung der RSV ist ja zunächst mal auf den Teil anzurechnen, der über PKH nicht gedeckt ist, deshalb kann sich ggf trotzdem noch eine Zahlung ergeben. Aber mit immer so bröckchenweisen Infos mag ich mir auch nicht den Kopf über anderer Leute Probleme zerbrechen.
anwaltsliebling hat geschrieben:Es existiert ein weiterer PKH-Antrag (der ursprüngliche wurde nicht eingereicht, hat mich jetzt nur verwirrt) und in diesem ist angegeben, dass eine RS-Versicherung besteht, die teilweise Deckung gewährt.
muss aber die RSV irgendwie bei der Bewilligung berücksichtigt sein.
Die Zahlung der RSV ist ja zunächst mal auf den Teil anzurechnen, der über PKH nicht gedeckt ist, deshalb kann sich ggf trotzdem noch eine Zahlung ergeben. Aber mit immer so bröckchenweisen Infos mag ich mir auch nicht den Kopf über anderer Leute Probleme zerbrechen.
- Soenny
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So ist esAber mit immer so bröckchenweisen Infos mag ich mir auch nicht den Kopf über anderer Leute Probleme zerbrechen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Sorry für die Mühe und danke.
Grüßle
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Vielleicht wäre es sinnvoll, dass du, wenn du dir sicher bist, dass dem Mandanten PKH nicht aufgehoben wird, einfach mal einen Vergütungsantrag stellst. Beantrage einfach mal den anderen Teil, der noch nicht durch die RSV ausgeglichen wurde. Wenn etwas zu viel ist, wird das schon gekürzt ![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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