Hallo,
ich habe hier eine Sache wo wir für eine Mdtin ein Nebenklageverfahren mit Adhäsion gemacht haben. Die Rechtsschutz hatte für beides Deckung gegeben. Wir hatten beantragt, dass ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt werden soll ohne genauen Betrag und haben den Adhäsionsantrag im Gerichtstermin zurückgenommen.
Ich möchte jetzt gegenüber der RSV abrechnen. Nebenklage ist ja klar aber für das Adhäsionsverfahren kann ich doch auch noch eine 2,0 Verfahrensgebühr abrechnen auch wenn wir den Antrag zurückgenommen haben oder? Ich frage mich nur auf welchen Wert, da wir keinen genauen Betrag gefordert haben und das Gericht nichts festgesetzt hat.
Abrechnung Nebenklage + Adhäsion
- Adora Belle
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Wert ist das angemessene Schmerzensgeld. Ihr werdet Euch ja wohl irgendwie Gedanken darüber gemacht haben. Wenn gar nichts geht, Auffangwert.