Warten auf Kostenfestsetzungsbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
BLDReFaA
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 26.02.2013, 09:25
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#1

02.02.2017, 14:15

Hallo zusammen,

folgendes: In einem Rechtsstreit, in dem wir die Beklagte vertreten haben, wurde ein Vergleich geschlossen. Die Kosten wurden gequotelt. Beide Parteien haben einen Kostenausgleichsantrag gestellt. Nach einer Stellungnahme unsererseits, dass die außergerichtlich entstandene Gebühr hälftig angerechnet werden muss, hat die Klägerseite ihren Antrag berichtigt. Seitdem passierte nichts mehr. Dies alles geschah im August 2015. Seitdem warte ich auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Auf mehrfache Sachstandsanfragen erhalte ich keine Reaktion. Ein einziges Mal habe ich jemanden ans Telefon bekommen, man teilte mir mit, die zuständige Rechtspflegerin sei im Urlaub. Aber auch seitdem kam nichts mehr.

Kann mir jemand sagen, was ich da tun kann? Die Mandantschaft macht mittlerweile natürlich Druck. Die möchten ihr Geld haben. Ich weiß allerdings nicht, wie ich das noch beschleunigen kann.

Viele Grüße
Schoka
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 02.02.2017, 14:27
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Andere

#2

02.02.2017, 14:38

Wenn scheinbar nichts mehr geht geht immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Nach meiner Erfahrung sehr wirksam.
VG
202
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

02.02.2017, 16:28

Kurzes Erinnerungsschreiben:
In pp.
ist seit Einreichung des KAA am ... bis zum heutigen Tage ein KFB hier nicht eingegangen. Auf diesbezügliche Erinnerungen ist eine Reaktion nicht erfolgt. Wir erwarten den Eingang der Entscheidung nunmehr bis spätestens zum ... bei Vermeidung einer DAB und Verzögerungsrüge.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#4

03.02.2017, 10:39

Du kannst Verzögerungsrüge erheben. Damit hatte ich schon Erfolg. Wir hatten den KFB dann innerhalb von wenigen Tagen.
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#5

03.02.2017, 12:35

Ich weiß, es ist lästig und raubt wertvolle Zeit, aber... ich würde dreist immer wieder beim Gericht anrufen. :pfeif
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

03.02.2017, 12:39

Das bringt eher nix. Die merken sich ganz schnell Deine Tel.-Nr. und dann wird nicht mehr abgenommen. Schriftliches landet in der (Pers.-)Akte und entfaltet ganz andere Wirkung. Das Gerücht, eine DAB sei frist-, form- und zwecklos stimmt mit Sicherheit nicht.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
BLDReFaA
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 26.02.2013, 09:25
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#7

02.08.2017, 12:45

Nach nunmehr weiteren schriftlichen Erinnerungen und Androhung einer DAB und Verzögerungsrüge passiert weiterhin nichts. Telefonisch scheint die Geschäftsstelle von morgens bis abends nicht erreichbar zu sein.
Es reicht mir jetzt..alle paar Wochen habe ich diese Akte auf dem Tisch und muss der Mandantschaft erzählen, dass weiterhin nichts passiert.

Hat vielleicht jemand ein Musterschreiben für mich für besagte DAB und Verzögerungsrüge?
Benutzeravatar
Mel Kunterbunt
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 14.08.2013, 16:12
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

02.08.2017, 13:19

:lol: Versuche doch mal, den Amtsgerichtsdirektor ans Telefon zu bekommen.
Hat auch schon oft weitergeholfen...
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

02.08.2017, 13:25

Du gibst einfach den Sachverhalt - was bisher eben so in Sachen KFA passiert ist - deiner Akte wieder.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

02.08.2017, 16:43

Mel Kunterbunt hat geschrieben::lol: Versuche doch mal, den Amtsgerichtsdirektor ans Telefon zu bekommen.
Hat auch schon oft weitergeholfen...
Ich halte es für vorteilhafter, das schriftlich zu machen und direkt z.H. des AG-Direktors zu schicken. Dieser zieht sich dann die Akte und sieht auf diese Weise gleich, wie der Hase (nicht) läuft. Er wird dann sicherlich im Rahmen der Dienstaufsicht tätig werden. Die Verzögerungsrüge kann man sich trotzdem vorbehalten.
Zuletzt geändert von 13 am 02.08.2017, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten