Abrechnung Einzelpflegschaft - Rechnungsnummer?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Birne
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#1

27.01.2017, 11:33

Hallo an alle fleißigen Kollegen! :wink1

In Sachen Einzelpflegschaft bin ich Neuling und unsere neue, mir vorgesetzte, Anwältin hat mir eine Sache zur Abrechnung übergeben! Soweit hab ich alles vorbereitet, bin mir nun aber unschlüssig, ob ich der ganzen Sache nun auch eine Rechnungsnummer geben darf/muss! Anwältin hat mir ein Abrechnungsbeispiel aus ihrer vorherigen Kanzlei gezeigt, wo die Rechnungsnummer angegeben ist! Wir sind hier aber der Meinung, dass Rechnungsnummern doch grundsätzlich nur dann angegeben werden, wenn Rechnungen an Mdt./RSV gehen! Die Abrechnung der Einzelpflegschaft schicke ich ja an das Gericht...! Oder muss ich da erst recht eine Rechn.-Nr. angeben, weil in diesem Falle das Gericht der "Auftraggeber" ist!?

Ich hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen!

Danke!!!
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alraune
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#2

27.01.2017, 12:58

Also von Pflegschaftssachen habe ich keine Ahnung, aber wenn ihr Eure Gebühren dafür aus der Staatskasse bekommt, dann ist es vermutlich ähnlich wie bei PKH/VKH, da trägt der entsprechende KFA auch eine Rechnungsnummer, weil das ja dann die "Rechnung" an die Staatskasse ist.
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#3

27.01.2017, 14:44

:wink1 Huhu Sylvie,

ich sehe es wie alraune. Im alten Büro hatten wir auch ab und an solche Verfahrenspflegschaften bei Betreuungssachen. Unsere Rechnungen hatten immer eine R-Nr. Bei VKH und PKH machst du doch auch die "Rechnung" gegenüber dem Gericht und vergibst eine Rechnungsnummer.
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#4

27.01.2017, 15:09

Also bei mir kriegen VKH/PKH-Abrechnungen keine Rechnungsnummer.
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#5

27.01.2017, 20:05

Bei mir auch nicht. Die Staatskasse ist ja nicht mein Auftraggeber und nur der muss eine Rechnung mit Nr. bekommen. ;)
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#6

27.01.2017, 20:31

Also bei uns im Büro wird für PKH-VKH Abrechnung eine Rechnungsnummer vergeben.
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#7

10.02.2017, 09:39

Danke für eure Antworten und sorry, dass ich mich erst heute melde :wink1

Bei uns werden für VKH/PKH auch keine Rechnungsnummern vergeben! Das scheint wohl aber von Kanzlei zu Kanzlei anderser gehandhabt zu werden! ;)
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