Muss bei einem Mandanten eine Kostenvorschussnote erstellen.
Es geht um einen evtl. wahrzunehmenden Termin bei einer Wohnungsübergabe.
Fahrtkosten kann ich abrechnen, das ist klar.
Wie sieht das mit dem Abwesenheitsgeld aus?
M. E. geht das nach § 7005.
Abwesenheitsgeld bei Wohnungsübergabetermin?
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Zu den Geschäftsreisekosten gehören immer Fahrkosten und Abwesenheitsgeld. Wenn das eine anfällt, dann auch das andere. (Ausnahme mag sein, wenn der RA mit jemandem mitfährt und deshalb keine eigenen Fahrtkosten hat. Dann bekommt er nur Abwesenheitsgeld. Aber andersrum können Fahrtkosten ohne Abwesenheitsgeld nicht anfallen.)