ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch!
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Wir haben eine Akte, in der die gerichtlichen Kosten von einem Prozessfinanzierer gezahlt werden. Unsere außergerichtlichen Kosten trägt unser Mandant. Muss ich hier jetzt eine Anrechnung vornehmen?
Meine Chefin sagt nein. Wir haben hier eine Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer vorliegen, aus der hervorgeht, dass diese nur die gerichtlichen Kosten trägt. Rein vom Gefühl her, hätte ich gesagt, weil es ja auch eine Angelegenheit ist, dass wir hier anrechnen müssen. Hätte jetzt aber diese Anrechnung unserer Mandantin zu Gute kommen lassen und in Abzug gebracht.
Die gleiche Frage würde sich ja auch stellen, wenn z. B. die RSV erst im gerichtlichen Verfahren eintritt und außergerichtlich zunächst der Mandant das Kostenrisiko trägt. Findet hier keine Anrechnung statt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)