Ein freundliches Hallo in die Runde
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten in einer Angelegenheit die Beklagte und die Streitverkündete. In I. Instanz ist die Streitverkündete dem Rechtsstreit beigetreten. In der II. Instanz allerdings nicht. Wir haben nunmehr einen Kostenausgleichsantrag für die Beklagte und die Streitverkündete jeweils für die I. und II. Instanz eingereicht. Die Gegenseite moniert nunmehr die Festsetzung der Kosten der Streitverkündeten für die II. Instanz, weil diese nicht beigetreten ist.
Ist das so korrekt? Oder gibt es vielleicht Entscheidungen, die das Gegenteil behaupten? Also dass man doch auch für die II. Instanz abrechnen kann. Oder anders gefragt: Muss man in der Berufungsinstanz NOCH EINMAL beitreten, wenn man in der I. Instanz bereits beigetreten ist?
Jemand eine Idee?
schon einmal im Voraus!!
Liebe Grüße