so nun brüte ich wieder einmal vor einer Akte bezüglich der Abrechnung vor mich hin...
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Wir waren außergerichtlich nicht tätig!
Der Vergleich lautet:
1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 15000 sowie zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten 900 EUR.
2. Unwichtig...
3. Von den gerichtlichen Kosten und den außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt der Beklagte 1/5. Von den außergerichtlichen Kosten des BEklagten zu 1 trägt der Kläger 3/5. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 trägt die Klägerin. Im Übrigen tragen der Kläger und der Beklagte zu 1 ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert wird auf 20000 festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht.
Die Abrechnung habe ich nun so gemacht:
SW: 20000
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
Auslagen
MWST
Nun steh ich vor dem Problem, dass ich nicht weiß wie ich den Kostenausgleichungsantrag machen soll... Wir waren im vorgerichtlichen Verfahren nicht tätig... Der Anwalt der im außergerichtlichen Verfahren tätig war hat mit der RS eine 1,8 GF abgerechnet...
Vielleicht kann mir von euch wieder jemand helfen!!
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Danke
LG