Parteireisekosten trotz Nichterscheinens

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manuela1
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#1

04.01.2017, 16:03

Hallöchen an diesem regnerischen und ungemütlichen Tag, :wink1

in meiner Akte wollte der Mandant zum Gerichtstermin anreisen. Die Fahrt zum Flughafen wurde jedoch gestört durch einen Unfall, weshalb er zu spät zum Flughafen kam. Da die Ticketkosten nicht unerheblich waren, wollen wir versuchen, sie festsetzen zu lassen. Der Mandant hat mir jetzt geschildert, wann er losgefahren ist, wie lange man normalerweise braucht und wann er tatsächlich am Flughafen war. Achso, die Rechnung hat er mir natürlich auch geschickt ;)
Sonst noch irgendwelche Hinweise für den Festsetzungsantrag aus Eurer Erfahrung? Sollte man noch näher zum Unfall - sofern möglich - ausführen (wo er genau war o.ä.)? Leider war der Unfall nicht "spektakulär" genug, um in der Tageszeitung Erwähnung zu finden ...
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Adora Belle
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#2

04.01.2017, 16:15

War eine Stornierung in irgendeiner Form möglich? Man muss natürlich auch in dieser Situation erstmal versuchen, die Kosten geringzuhalten. Was danach noch übrigbleibt, ist aber m.E. erstattungsfähig, weil es sich bei dem Unfall um ein Ereignis handelt, auf das der Mandant keinen Einfluss hat, höhere Gewalt sozusagen. Ggf. kann zur Glaubhaftmachung noch die Unfallaufnahme der Polizei beigefügt werden.
Manuela1
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#3

05.01.2017, 09:29

Hallo Adora Belle,

danke erstmal für deine Antwort. Eine Stornierung oder Umbuchung war nicht möglich aufgrund des gewählten Tarifes. Eine Umbuchung hätte aber auch nichts gebracht, weil der Mandant dann erst 2 Stunden später hätte fliegen können. Das führe ich im KfA auch so aus.
Mit den Unfall selbst hatte er ja (zum Glück) nichts zu tun - er stand halt nur einfach im daraus resultierenden Stau ...

Wenn ich mich recht erinnere, werden Parteikosten auch nur netto erstattet, oder?
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Anahid
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#4

05.01.2017, 10:20

Manuela1 hat geschrieben: Wenn ich mich recht erinnere, werden Parteikosten auch nur netto erstattet, oder?
Nur, wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Manuela1
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#5

05.01.2017, 11:10

Da er als Privatperson betroffen war, nehme ich die Flugkosten als brutto rein - danke!
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