Verfahrensverbindung, mehrere Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Petrichor279
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 27.10.2016, 14:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.10.2016, 15:40

Hallo liebe Mitglieder, :wink1

danke für die "Aufnahme" bzw. die Möglichkeit mich so schnell zu registrieren :D

Ich habe mich schon quer durch Bücher und Google gelesen, aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und/oder sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Oder mache es mir extra schwer.

Wir vertreten 2 Geschwister (A und B) die jeweils eigene Ansprüche aus einer Erbschaft in zwei getrennten Verfahren gegen einen Bruder geltend machten. Zunächst außergerichtliche Tätigkeit und dann jeweils das Klageverfahren.

Sodann wurde im Klageverfahren in einer Sache (A) verhandelt, die jeweiligen Anträge von Kläger A und Beklagtem gestellt und die Sitzung unterbrochen. Nach Fortsetzung der Sitzung wurden die beiden Verfahren verbunden. Nach Verbindung wurden die bereits gestellten Anträge (A) wiederholt und zusätzlich die Anträge aus der Klage B gestellt.

Dann wurde ein Vergleich geschlossen und der Streitwert mit 14.500,00 € festgesetzt.

Nachträglich erfolgte sodann noch die Festsetzung der jeweiligen Streitwerte der Verfahren bis Verbindung mit 7.250,00 €.

Was mir am meisten Kopfzerbrechen bei meinen Lösungsversuchen bezüglich der Abrechnung machte, ist dass es zwei verschiedene Mandanten sind und dass nicht vor der Verbindung bereits in beiden Sachen verhandelt wurde. Mal abgesehen davon, dass ich natürlich keinem der Geschwister mehr oder weniger als dem anderem in Rechnung stellen will :kopfkratz

Entstanden sind wohl in beiden

GG aus 7250
VG aus 7250

in Verfahren A allein
TG aus 7250

in Verfahren A und B

erneut VG aus 14500
TG aus 14500
EG aus 14500

Bis zur TG klappt es im Köpfchen auch noch, dass ich das Wahlrecht haben müsste jeweils GG und VG aus 7250 bei beiden geltend zu machen (Anrechnung berücksichtigt) was für uns kostengünstiger ist als eine VG aus 14500. Oder muss ich ggbf. sogar VG plus Erhöhungsgebühr Nr. 1008 beachten? Und dann bin ich schon wieder bei der Anrechnung der beiden GG aufgeschmissen. Soviel zum Thema bis zur TG klappt es noch :sad:

Bezüglich der Abrechnung der TG bei A müsste mir doch ebenfalls ein Wahlrecht zustehen und ich könnte A die TG aus 14500 in Rechnung, aber wie verhält es sich dann mit der TG aus dem Verfahren B die nur nach der Verbindung entstanden ist? Wie würde ihr die Anrechnung erfolgen? Oder einfach eine TG aus 14500, welche von Mandanten "hälftig" zu erstatten ist, genauso wie die EG aus 14500?

:oops: Hilfe! Und bereits jetzt ein großes :thx sollte mich jemand hier aus dem Wald führen können :D

Sorry wegen dem langen Post, aber kürzer hat es mein jetzt komplett verwirrtes Gehirn nicht mehr hinbekommen :oops: :kopfkratz
ReFa_87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 02.02.2011, 11:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

29.12.2016, 12:14

Hallo,

wie bist du hier denn vorgegangen? Das gleiche Problem habe ich nämlich jetzt auch...

VG
Antworten