Abrechnung Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
Kennt alle Akten auswendig
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#1

23.12.2016, 11:56

Hallo,

haben hier ein sozialgerichtliches Verfahren beim welchem fünf Klagen anhängig sind. Das Sozialgericht hat nun Verhandlungstermin bestimmt, in welchen die fünf Klage in einem Termin verhandelt werden.

Kann ich jedes Klageverfahren einzeln abrechnen, dass heißt, VG und TG je Verfahren?
Liebe Grüße Strohblume
Bianca666
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#2

30.12.2016, 10:49

Hallo Strohblume.

Ich würde schauen, ob für jede Klage ein eigenes Aktenzeichen vergeben wurde.
Dann würde ich schauen, ob die Verfahren alle zusammengelegt wurden.

Wenn nicht, dann würde ich die VG jeweils abrechnen und jeweils eventuelle Einigungsgebühren. Die Terminsgebühr sowie Fahrkosten bekommt ihr nur einmal.

Guten Rutsch . :)
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
strohblume
Kennt alle Akten auswendig
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#3

03.01.2017, 13:14

Hallo Bianca,

das Sozialgericht hat für jede Klage ein Aktenzeichen vergeben. Alle Verfahren werden jedoch in einem Termin verhandelt. Also kann ich die VG 5x abrechnen.
Liebe Grüße Strohblume
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