Vergleich abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
beachnixe
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#1

19.12.2016, 12:04

Hallo zusammen,

ich stehe gerade auf der Leitung.. :(

Habe eine Sache zum abrechnen bekommen..

Wir haben einen MB gemacht, dann wurde Widerspruch eingelegt, Sache ging vors Gericht. Streitwert war 2000 eur und beim Termin wurde sich auf 800 EUR geeinigt...

Hätte nun so abgerechnet..
1,0 aus 2000
Auslagen
MWST

1,3 aus 2000
- 1,0 aus 2000
1,2 aus 2000
1,0 aus 800
Auslagen
MWst

Vielen Dank und liebe Grüße
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icerose
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#2

19.12.2016, 12:07

:wink1 Hallo,
bitte berechne die Einigungsgebühr auch aus 2000 € - es kommt nämlich nicht darauf an, auf was man sich einigt, sondern was streitig war. ;)
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
beachnixe
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#3

19.12.2016, 12:22

Danke, ich wusste ja, dass ich irgendwo einen Denkfehler habe.. :(

Vielen lieben Dank!!! :)

Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!
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icerose
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#4

19.12.2016, 12:28

wünsch ich dir auch :knutsch
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rena
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#5

26.01.2017, 10:59

Huhu, ich bin gerade verwirrt:

Schriftliches Vorverfahren, wir haben uns verglichen, ohne dass Gerichtstermin stattfand.

Streitwertfestsetzung auf 1.497,94 € bis 18.12.2016 und seit 19.12.2016 auf 743,47 € wegen Teilzahlung und demgemäß Teilerledigung als II.

Und dann steht noch weiter oben bei. I. 2. der Wert des Vergleichs beträgt 750 €.

VG und TG jetzt aus 1.497,94 € und EG aus 750 €??
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#6

26.01.2017, 11:02

Wenn die TG vor dem 19.12.2016 entstanden ist, dann stimmt Deine Abrechnung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

26.01.2017, 11:03

rena hat geschrieben:VG und TG jetzt aus 1.497,94 € und EG aus 750 €??
VG richtig, TG und EG nur aus 750 € (bzw. 743,47 €) ;)
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rena
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#8

26.01.2017, 12:11

Okay, die TG entsteht ja erst mit dem Vergleich oder? Dann war es nach dem 19.12.2016.

Vielen Dank ;)
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#9

26.01.2017, 12:16

rena hat geschrieben:die TG entsteht ja erst mit dem Vergleich oder?
in deinem Fall ja. Bitte gerne. ;)
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#10

26.01.2017, 14:52

Oh je, diese Akte hat es in sich. Bin gerade bei der Kostenausgleichung:

Wir haben 2 Auftraggeber und die Geschäftsgebühr ist angefallen, also mit Erhöhung.

Bei der Teilzahlung der Gegenseite waren anteilig die GG aus GW: 743,47 € in Höhe von 147,56 € dabei und sozusagen als erledigt erklärt.
Sie hatten hier die Erhöhung aber weg gelassen.

Im Vergleich wurde mit geregelt, dass weitere vorgerichtliche RA-Kosten mit der Vergleichszahlung abgegolten sind.

Muss ich jetzt im KAA anrechnen die Geschäftsgebühr und wenn ja, aus welchem Wert????
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