Hallo zusammen,
ich stehe gerade auf der Leitung..
Habe eine Sache zum abrechnen bekommen..
Wir haben einen MB gemacht, dann wurde Widerspruch eingelegt, Sache ging vors Gericht. Streitwert war 2000 eur und beim Termin wurde sich auf 800 EUR geeinigt...
Hätte nun so abgerechnet..
1,0 aus 2000
Auslagen
MWST
1,3 aus 2000
- 1,0 aus 2000
1,2 aus 2000
1,0 aus 800
Auslagen
MWst
Vielen Dank und liebe Grüße
Vergleich abrechnen
- icerose
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Hallo,
bitte berechne die Einigungsgebühr auch aus 2000 € - es kommt nämlich nicht darauf an, auf was man sich einigt, sondern was streitig war.
LG
bitte berechne die Einigungsgebühr auch aus 2000 € - es kommt nämlich nicht darauf an, auf was man sich einigt, sondern was streitig war.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- rena
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Huhu, ich bin gerade verwirrt:
Schriftliches Vorverfahren, wir haben uns verglichen, ohne dass Gerichtstermin stattfand.
Streitwertfestsetzung auf 1.497,94 € bis 18.12.2016 und seit 19.12.2016 auf 743,47 € wegen Teilzahlung und demgemäß Teilerledigung als II.
Und dann steht noch weiter oben bei. I. 2. der Wert des Vergleichs beträgt 750 €.
VG und TG jetzt aus 1.497,94 € und EG aus 750 €??
Schriftliches Vorverfahren, wir haben uns verglichen, ohne dass Gerichtstermin stattfand.
Streitwertfestsetzung auf 1.497,94 € bis 18.12.2016 und seit 19.12.2016 auf 743,47 € wegen Teilzahlung und demgemäß Teilerledigung als II.
Und dann steht noch weiter oben bei. I. 2. der Wert des Vergleichs beträgt 750 €.
VG und TG jetzt aus 1.497,94 € und EG aus 750 €??
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VG richtig, TG und EG nur aus 750 € (bzw. 743,47 €)rena hat geschrieben:VG und TG jetzt aus 1.497,94 € und EG aus 750 €??
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in deinem Fall ja. Bitte gerne.rena hat geschrieben:die TG entsteht ja erst mit dem Vergleich oder?
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- rena
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Oh je, diese Akte hat es in sich. Bin gerade bei der Kostenausgleichung:
Wir haben 2 Auftraggeber und die Geschäftsgebühr ist angefallen, also mit Erhöhung.
Bei der Teilzahlung der Gegenseite waren anteilig die GG aus GW: 743,47 € in Höhe von 147,56 € dabei und sozusagen als erledigt erklärt.
Sie hatten hier die Erhöhung aber weg gelassen.
Im Vergleich wurde mit geregelt, dass weitere vorgerichtliche RA-Kosten mit der Vergleichszahlung abgegolten sind.
Muss ich jetzt im KAA anrechnen die Geschäftsgebühr und wenn ja, aus welchem Wert????
Wir haben 2 Auftraggeber und die Geschäftsgebühr ist angefallen, also mit Erhöhung.
Bei der Teilzahlung der Gegenseite waren anteilig die GG aus GW: 743,47 € in Höhe von 147,56 € dabei und sozusagen als erledigt erklärt.
Sie hatten hier die Erhöhung aber weg gelassen.
Im Vergleich wurde mit geregelt, dass weitere vorgerichtliche RA-Kosten mit der Vergleichszahlung abgegolten sind.
Muss ich jetzt im KAA anrechnen die Geschäftsgebühr und wenn ja, aus welchem Wert????