Einigungsgebühr und RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chris0601
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#1

16.12.2016, 09:40

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir vertreten Beklagte, Vergleich wird geschlossen. Beklagte zahlen 500 € von ursprünglich über 6.500 €. Kostenquote ist 92:8 zugunsten der Beklagten.

Unsere Partei RSV (hätte ansonsten Anspruch auf PKH), Gegenseite hat PKH bekommen.

Die RSV schreibt ja immer, dass sie nur den Teil der Einigungsgebühr übernimmt der dem Unterliegen entspricht. Also in diesem Fall 8 %. Die 92 % müssten wir uns vom Gegner holen, ist ja eigentlich auch logisch. Aber das wird wahrscheinlich unmöglich.

Muss die RSV dann nicht das Risiko tragen dass der Gegner nicht zahlen kann und die eigene Partei von den Kosten der Einigungsgebühr einstweilen frei stellen - gerne gegen Abtretung der Ansprüche aus dem KfB.

Oder aber wenn das nicht klappt, kann ich mit dem Anspruch aus dem KfB die Aufrechnung erklären? 92 % unserer Kosten sind sicherlich weitaus mehr als die 500 € die zu zahlen sind. Problem ist natürlich, dass der Gegner rein theoretisch sofort vollstrecken kann, wir aber auf den KfB warten müssen (den der Gegner ja verzögern könnte).


Gruß
Chris
Jeffersonfm
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#2

16.12.2016, 22:32

Ich finde, das hört sich gut an, was du schreibst. :mrgreen:
Ich würde vermutlich die Kostenausgleuchung rechnerisch selbst vornehmen, um dann zu wissen, in welcher Höhe die Aufrechnung erklärt werden darf.
Chris0601
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#3

19.12.2016, 10:58

Das Problem an der Sache ist, dass die Aufrechnung Fälligkeit voraus setzt. Und die habe ich ohne KfB ja noch nicht...
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Anahid
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#4

19.12.2016, 11:06

Die Aufrechnung ist überhaupt kein Problem. Erklär ich laufend und würde ich, wenn der Gegner PKH hat, in diesem Fall auf jeden Fall erklären. Bzgl. der Formulierung: Wir erklären die Aufrechnung in Höhe des Vergleichsbetrages mit dem zu erwartenden Kostenerstattungsanspruch unseres Mandanten.
Zuletzt geändert von Anahid am 20.12.2016, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Jeffersonfm
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#5

20.12.2016, 00:14

Die Kosten sind auch ohne KFB schon fällig, sonst hätte man keine Chance auf Verzugszinsen ab Antragseingang :lol:
Nur die Höhe ist dir noch unbekannt. Aber dafür kann man ja sorgen... ;)
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