Hallo alle zusammen, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Wir haben sofortige Beschwerde gegen einen KFB des LG eingelgt, das OLG hat dieser Beschwerde abgeholfen. Wie gehe ich nun weiter vor? Wird das LG den KFB selbstständig abändern oder muss ich einen Antrag stellen?
Sofortige Beschwerde KFB
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Das kommt darauf an , denn ohne Kenntnis der Beschwerdeentscheidung kann das nicht beantwortet werden. Entweder hat das OLG den KFB selbst abgeändert, dann hat es auch eine KGE erlassen, oder das KFV ist aufgehoben und zurückverwiesen worden. Dann hat das LG neu zu entscheiden. Dazu bedarf es keines (neuen) Antrags.
~ Grüßle ~
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Das OLG hat wie folgt entschieden:
1. Der KFB des LG vom xx.xx.2016 wird dahingehend abgeändert, dass die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei zu erstattenden Kosten auf EUR xxx nebst Zinsen i.H.v . festgesetzt werden.
2. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert der Beschwerde beträgt XXX EUR
Der ursprüngliche KFB wurde bereits bezahlt, jetzt sind die Kosten durch die Entscheidung des OLG ja höher. Wie komme ich an die Differenz?
1. Der KFB des LG vom xx.xx.2016 wird dahingehend abgeändert, dass die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei zu erstattenden Kosten auf EUR xxx nebst Zinsen i.H.v . festgesetzt werden.
2. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert der Beschwerde beträgt XXX EUR
Der ursprüngliche KFB wurde bereits bezahlt, jetzt sind die Kosten durch die Entscheidung des OLG ja höher. Wie komme ich an die Differenz?
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Das heißt also, das OLG hat selbst über die Beschwerde entschieden und letztlich mehr festgesetzt als das LG, richtig?
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Öhm ja.....aber dann hast Du doch die Abänderung durch die Entscheidung des OLG. Was erwartest Du denn jetzt vom LG? Bei einer Berufung schreibt doch auch nicht die I. Instanz ihr Urteil um.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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So isses. Ihr erhaltet bzw. beantragt die vollstreckbare Ausfertigung des OLG-KFB und der Gegner hat noch die Differenz zu zahlen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung. Ggf. fordert ihr den Gegner zur entsprechenden Zahlung auf.
Wegen der Kosten des Beschwerdeverfahrens stellt ihr (beim Gericht I. Instanz!) noch einen KFA.
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Verstehe! Der Vergleich mit dem Berufungsurteil war einleuchtend ;-D Irgendwie hatte ich die Vorstellung, dass ich einen "richtigen KFB" brauche, also ein Dokument auf dem wirklich "Kostenfestsetzungsbeschluss" drübersteht.
Ich danke euch beiden für eure Hilfe !!!!!!!!
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