Hallo mal wieder,
wir haben uns mit der Gegenseite verglichen.
Wir vertreten Gegner in Kiel.
Wir sind in Hamburg.
Im Vergleich steht u.a.
"Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin zu 40%, die Beklagte zu 60%".
Wir haben bzw. ich habe dann auch die Reisekosten beantragt.
Das Gericht teilt mit, dass in derem Bezirk lediglich eine Infopauschale anerkannt werden würde.
Aber:
Man müsste sich dann an den Vergleich halten?
Da steht nichts von wegen, dass Reisekosten vom Vergleich ausgeschlossen sind.
Danke!
Reisekosten, Vergleichsformulierung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Was Kosten des Rechtsstreits sind, richtet sich nach §91 ZPO. Es kann immer nur um erstattungsfähige Kosten gehen, wenn nicht ausdrücklich weitere, an sich nicht erstattungsfähige Kosten berücksichtigt werden sollen.