Reisekosten Flugbuchung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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alissia79
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#1

05.12.2016, 15:21

Hallo ihr Lieben,

ich wollte mal fragen, wie Ihr es in zeitlicher Hinsicht mit Flug-, bzw. Zugbuchungen handhabt. Wenn man frühzeitig (ca. 2 Wochen vor dem termin) bucht, sind die Preise ja noch moderat, steigen bei 2-3 Tagen vor dem Flug aber drastisch, teils auf das Doppelte an. Wie früh "darf" man eigentlich buchen, um sich im Falle einer Terminverlegung nicht nachsagen lassen zu müssen, man hätte unnötig früh gebucht? Andererseits habe ich gelesen, dass der Anwalt durch möglichst frühzeitige Buchung die Kosten gerade gering halten muss. Ich habe das Gefühl, wie man es macht, macht man es falsch.
Vielleicht kennt auch jemand ein Urteil hierzu?
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alraune
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#2

05.12.2016, 15:30

Der <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagt dazu unter VV 7003-7006, Rdnr. 45: "Verbilligungen (z.B. wg. Frühbuchung) kommen dem Mandanten zu gute. Der RA ist nicht verpflichtert, durch Frühbuchungen die Bahnkarte billiger zu erhalten."
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#3

05.12.2016, 16:47

Nach dem OLG Brandenburg ist alleiniger Orientierungspunkt für Kosten die Bahnfahrt 1. Klasse. Diese Kosten sind auf jeden Fall erstattbar. Ist eine Economy-Flugreise ggf. billiger, bleibt es trotzdem bei der Kostenerstattung einer Bahnkarte 1. Klasse. Merkgewürzig, aber so entschieden worden. :kopfkratz
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#4

06.12.2016, 13:45

Hast du dazu auch ein Aktenzeichen 13?
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#5

06.12.2016, 14:35

Oops, hätte eigentlich dabei sein sollen:

OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2013 – 6 W 77/13
juris
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#6

06.12.2016, 14:55

:thx
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#7

06.12.2016, 16:51

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