Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cindi24
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#1

05.12.2016, 12:49

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich soll eine Abrechnung machen.

Klage war beispielsweise 100.000 Euro.
Der Kläger stellt mit weiterem Schriftsatz die Klage auf 50.000 Euro um.
"Ich werde nunmehr im Termin beantragen, die Beklagte zu 50.000 Euro zu verurteilen."

In der mündlichen Verhandlung wird diesbzgl. keine Anträge gestellt.
Das Gericht stellt die Sachlage klar, und rät dringend an, einen Vergleich zu schließen.

Im Vergleich heißt es:

"Mit Abschluss dieses Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus den
steitgegenständlichen Darlehsnverträgen, egal aus welchem Rechtsgrund und egal ob bekannt oder unbekannt,
erledigt. "

Es gibts kein Streitwertbeschluss.

Frage:
Verfahrensgebühr sind 100.000 Euro. Das klar.

Terminsgebühr 50.000 Euro oder 100.000 Euro?
Er hat ja nur schriftlich angekündigt, den Klage-Antrag von 100.000 Euro auf 50.000 Euro stellen zu wollen bzw. ändern zu wollen.
Im Protokoll steht diesbezüglich nichts.
Daher auch 100.000 Euro?

Einigungsgebühr, ...
Aufgrund des Vergleichstextes müsste man ebenfalls von 100.000 Euro ausgehen?

Danke
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Anahid
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#2

05.12.2016, 12:58

Meiner Meinung nach bekommst Du nur die VG aus 100.000,00 €. TG und EG sind nach 50.000,00 € zu berechnen denn anscheinend scheint ja die Klage (zumindest konkludent) teilweise zurückgenommen worden zu sein. Wurde das denn nicht irgendwie bei der KGE berücksichtigt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Angi0793
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#3

05.12.2016, 15:37

Ich bin auch der Meinung, dass man von 50.000 € ausgeht bei der TG und EG...
Wenn du ganz sicher sein willst, dann beantrage beim Gericht die Streitwertfestsetzung.
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