Gegenstandswert im Verwaltungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MichaelaW.
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#1

25.11.2016, 10:48

Hallo, ich brauche schon wieder eure Hilfe.

Wir haben ein außergerichtliches Mandat, in dem es darum geht, dass unserem Mandanten der Widerruf der Zuteilung von roten Kennzeichen droht.

Nun soll ich einen Vorschuss abrechnen, habe aber keinen Schimmer, wie sich der Gegenstandswert ermitteln lässt.

Kann mir bitte jemand helfen?
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Adora Belle
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#2

25.11.2016, 11:32

§52 Abs.2 GKG, 5.000 EUR.
MichaelaW.
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#3

25.11.2016, 12:00

Tausend Dank! :thx

Ich war gedanklich bei § 23 Abs. 3 RVG, ebenfalls 5.000,00 EUR. :kopfkratz
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skugga
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#4

25.11.2016, 12:09

Es gibt einen hilfreichen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit:

http://www.bverwg.de/informationen/stre ... atalog.php
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

25.11.2016, 13:28

Da steht aber zu den roten Kennzeichen nix drin, oder? :kopfkratz
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#6

25.11.2016, 14:45

Ich muss gestehen, dass ich jetzt nicht geschaut habe. Hatte das aber mal als allgemeine Handreichung eingestellt, ich bin mitunter sehr froh, dass ich mir das Ding mal gespeichert hatte.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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