Geschäftsgebühr bei Aufforderungsschreiben an Mandant?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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manjamico
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#1

21.11.2016, 08:22

Hallo liebe Kollegen,

ich hab folgendes Problem:
Wir haben dem Mandanten ausversehen zwei mal sein zustehendes Guthaben überwiesen. Auch nach tausenden Anrufen und netten Schreiben, möchte er den zu viel überwiesenen Betrag nicht zurück überweisen. Jetzt muss ich ein Aufforderungsschreiben machen...falls die Frist fruchtlos verläuft sehen wir uns gezwungen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen..... ihr wisst ja :D

Kann ich in dem Aufforderungsschreiben die Geschäftsgebühr geltend machen ODER die 0,8 Klageandrohung? Wir handeln ja für uns selber, deshalb bin ich mir nicht sicher und Chef will natürlich immer Geld, egal bei was :kopfkratz

:wink1
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Laska
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#2

21.11.2016, 08:48

Hallo,

ich würde ganz normal die GG für das Aufforderungsschreiben reinpacken. ;)
Liebe Grüße

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Soenny
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#3

21.11.2016, 08:58

Keine Gebühr, das gehört noch zur Sache und im Übrigen ist es mal eure Schuld, wenn ihr das Geld doppelt überweist.

Letzte Aufforderung mit Zahlungsfrist 3 Tage, danach MB wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

21.11.2016, 09:14

Aber gehört es tatsächlich zu der ursprünglichen Sache? Immerhin ist es nun was ,,eigenes" da wir nun Geld von Mandanten wollen. Chef ist auch der Meinung, dass wir die GG verlangen sollen... Ich bin mir trotzdem unsicher. :-?
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Anahid
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#5

21.11.2016, 09:55

Seh ich wie Soenny.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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