Hiiiilfe!!
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag stellen und habe folgendes Problem:
Gemäß Streitwertbeschluss habe ich folgende Streitwerte:
Bis zum 31.03.2015 = 10.000,00 €
vom 01.04.15 bis 08.11.15 = 206.000,00 €
ab 09.11.2015 = 201.000,00 €
Wir haben 4 Auftraggeber. Wir haben uns für alle vier Auftraggeber am 21.01.2015 legitimiert.
Die Gegenseite hat gegen eine unserer Auftraggeberin die Klage erweitert (Eingang beim Landgericht am 01.04.15).
Nehme ich dann aus dem höheren Streitwert (206.000,00 €) dann die 1,3 Verfahrensgebühr und die Erhöhungsgebühr für weitere 3 Auftraggeber ebenfalls aus einem Streitwert aus 206.000,00 €?
Ich stehe total auf dem Schlauch.
Danke für Eure Hilfe!
Verschiedene Zeiträume für Streitwerte, mehrere Auftraggeber
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Kommt es bei dem Streitwert nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an? Wenn ihr euch im Januar 2015 bestellt habt, müsste meiner Meinung doch auch der für diesen Zeitpunkt geltende Streitwert Grundlage Eurer Abrechnung sein.
- Anahid
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Ich stehe, wenn ich den Sachverhalt lese, auch auf dem Schlauch.
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Ihr die Beklagten vertretet? Lässt sich so zumindest konkludent Deinem Sachverhalt entnehmen.
Liegt Gesamtschuldnerschaft vor? Ja/Nein
Wie kann es sein, dass Ihr Euch am 21.01. für 4 Auftraggeber bestellt, obwohl erst am 01.04.2015 die Klage auf 4 erweitert wurde?
Bei Gesamtschuldnerschaft auf jeden Fall wäre die 2,2 VG (1,3 + 0,9 Erhöhung) aus dem Streitwert von 206.000,00 € zu berechnen.
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Ihr die Beklagten vertretet? Lässt sich so zumindest konkludent Deinem Sachverhalt entnehmen.
Liegt Gesamtschuldnerschaft vor? Ja/Nein
Wie kann es sein, dass Ihr Euch am 21.01. für 4 Auftraggeber bestellt, obwohl erst am 01.04.2015 die Klage auf 4 erweitert wurde?
Bei Gesamtschuldnerschaft auf jeden Fall wäre die 2,2 VG (1,3 + 0,9 Erhöhung) aus dem Streitwert von 206.000,00 € zu berechnen.
Ist so nicht ganz richtig. Denn wenn eine Klage erhöht wird und Du zu diesem Zeitpunkt noch immer tätig bist, entsteht die Gebühr aus dem höheren Wert. Besser wäre wohl, sich den Leitsatz zu merken, dass die VG aus dem höchsten, im Zeitpunkt der Mandatierung rechtshängigen Streitwert berechnet.Szassi hat geschrieben:Kommt es bei dem Streitwert nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an? Wenn ihr euch im Januar 2015 bestellt habt, müsste meiner Meinung doch auch der für diesen Zeitpunkt geltende Streitwert Grundlage Eurer Abrechnung sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.