Vorgehen nach (korrekter) Monierung KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mariposa2
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#1

11.11.2016, 11:36

Hallo ihr Lieben,

eigentlich wollte ich direkt beim Arbeitsgericht Chemnitz nachfragen, aber mir war schon klar, dass da keiner rangeht :lol: ... Vielleicht kann mir von euch ja jemand helfen.

Und zwar hat mein Kollege in einer meiner Akten einen Kostenfestsetzungsantrag im Zwangsgeldverfahren gemacht und dabei versehentlich als Gegenstandswert die Höhe des Zwangsgeldes genommen. Das wurde von der Gegenseite zu Recht moniert.

Meine Frage ist jetzt:

Muss ich einen geänderten Kostenfestsetzungsantrag einreichen oder ändert das Gericht das selbstständig automatisch ab? Mir geht es nämlich um die Zinsen (und um die Arbeit^^). Wenn ich einen neuen KFA einreiche, werden die Zinsen ja nicht mehr ab Eingang des alten Antrags gerechnet. Oder liege ich da falsch? Oder habe ich die Möglichkeit reinzuschreiben, dass die Zinsen ab Eingang des ursprünglichen Antrags gelten sollen? Oder muss ich mir hier gar keine Arbeit machen und kann den Monierungsschriftsatz der Gegenseite einfach unkommentiert lassen? Ich möchte nur keine Zinsen verlieren, wenn ich mich hier falsch verhalte.

Vielen Dank :)
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Ciara
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#2

11.11.2016, 11:51

Wenn du dazu schreibst, dass du den vorherigen KFA korrigierst (ich schreiben auch noch korrigierter KFA drüber), dann werden die Zinsen trotzdem ab Eingang des ersten KFA berechnet. Nur, wenn du einen ganz neuen KFA einreichst werden die Zinsen ab dessen KFA berechnet.
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#3

11.11.2016, 12:00

Ok, danke :).

Jetzt ist nur die Frage, ob man ihn überhaupt korrigieren muss oder ob das Gericht das von Amts wegen macht. Aber ich vermute, dass wir nach Fristablauf zur Stellungnahme der gegnerischen Monierung dann ein Schreiben des Gerichts bekommen, dass doch bitte ein korrigierter Antrag eingereicht werden soll. Dann mache ich das wohl am besten gleich ;).
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#4

11.11.2016, 12:31

Das Gericht wird von Amts wegen den KFA nicht korrigieren. Die neue Berechnung müsstest du fertigen. Wann du das machst - jetzt oder später - spielt nur im Hinblick darauf, wie schnell du den Vorgang abschließen willst, eine Rolle :)
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#5

11.11.2016, 15:01

Da der KFB zu unseren Gunsten ausgeht und ich die Akte auch demnächst mal ablegen möchte, möchte ich das natürlich so schnell wie möglich fertig haben ;). Deswegen ist der korrigierte KFA jetzt schon auf dem Postweg zum Gericht.
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