Anrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
XLadyX
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 04.01.2012, 21:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: NRW

#1

08.11.2016, 10:49

Hilfe!!!
Folgender Fall:
Die Antragstellerin hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. In der Hauptsache wurde dann später der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Kosten trät gem. Beschluss der Beklagte, den wir vertreten.
Im Kostenfestsetzungsverfahren hat der Prozessbevollmächtigte folgende Gebühren für die Klägerin angemeldet
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten
Tage- und Abwesenheitspauschale
Auslagen

Meine Frage, muss im Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgen? Die Klägerin hat in vorliegendem Fall nichts angerechnet. Stehe total auf dem Schlauch. :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

08.11.2016, 11:05

Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr findet im Kostenfestsetzungsverfahren nur statt, wenn der Antragsteller die Geschäftsgebühr bei der Gegenseite auch geltend gemacht hat. Da dies hier offensichtlich nicht der Fall ist, findet keine Anrechnung statt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
XLadyX
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 04.01.2012, 21:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: NRW

#3

08.11.2016, 11:09

Danke
Antworten