Stehe gerade total auf dem Schlauch....
Unsere Mandantin hat ihren Arzt angezeigt und uns danach mit dem Fall betraut. Wir haben sodann Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte kopiert. Wir haben sodann Stellung zum Vorfall genommen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € bestimmt. Der Betrag ist zwischenzeitlich auch bei uns eingegangen.
Ich soll die Sache nun abrechnen. Rechne ich hier ein normales Strafverfahren ab?
Nr. 4100, Nr. 4104, Nr. 4141, plus Kopierkosten, Ausl./ MwSt.
Muss die Mandantin die Kosten des Verfahrens tragen?
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Hilfe
![Angst ! :angst](./images/smilies/angst.gif)
Liebe Grüße!