Ermittlungsverfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tiffi12
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#1

03.11.2016, 10:09

Guten Morgen Ihr Lieben!

Stehe gerade total auf dem Schlauch....

Unsere Mandantin hat ihren Arzt angezeigt und uns danach mit dem Fall betraut. Wir haben sodann Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte kopiert. Wir haben sodann Stellung zum Vorfall genommen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € bestimmt. Der Betrag ist zwischenzeitlich auch bei uns eingegangen.

Ich soll die Sache nun abrechnen. Rechne ich hier ein normales Strafverfahren ab?
Nr. 4100, Nr. 4104, Nr. 4141, plus Kopierkosten, Ausl./ MwSt.

Muss die Mandantin die Kosten des Verfahrens tragen? :patsch

Hilfe :angst
Liebe Grüße!
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Adora Belle
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#2

03.11.2016, 10:27

Ja, normales Strafverfahren. Wenn das "Schmerzensgeld" eine Einstellung nach Auflage gem. §153a war, ist auch die 4141 entstanden. Da es im Ermittlungsverfahren keine Kostenentscheidung gibt, trägt jeder seine Kosten selbst.
Tiffi12
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#3

03.11.2016, 10:54

"es wird mitgeteilt, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € bestimmt wurde" ....mehr hat die Staatsanwaltschaft nicht geschrieben.

Über die Kosten wird sich unsere Mandantin ja dann freuen...

Vielen Dank!
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