Hallo zusammen,
hab hier ein arbeitsrechtliches Abrechnungsproblem. Und zwar haben wir den Arbeitgeber vertreten. Der Arbeitnehmer hat im außergerichtlichen Bereich eine Nachzahlung des vereinbarten Stundenlohnes für zwei Monate gefordert. Unser Mandant hat diesen dann nachberechnet und es kommt ein Auszahlungsbetrag für zwei Monate in Höhe von 52,72 € raus.
Des Weiteren wurde ein Arbeitszeugnis erstellt. Hierfür wird ja der Gegenstandswert auf ein Bruttomonatslohn angesetzt. Dies ist für mich klar.
Nun meine Frage: Muss ich zu dem Bruttomonatslohn für das Arbeitszeugnis die ausgezahlten 52,72 € dazurechnen oder gibt es für die Nachzahlung eine andere Streitwertregelung?
Streitwert Arbeitsrecht
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Nein, es gibt keine Sonderregelung. Für den Nachzahlungsanspruch ist genau dieser Anspruch der Streitwert, hier also 52,72 €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank
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Ich hätte auch eine Frage zum Streitwert...
In der Klage werden 3.875,42 € geltend gemacht
In der Klageerweiterung werden 1. 1.843,00 € brutto abzl. 1.300 € netto sowie 2. 1.843,00 € brutto geltend gemacht
ich soll jetzt gegenüber M abrechnen
Muss ich die 1.300,00 € von 1.843,00 € abziehen, sodass ich am Ende 543,00 € raus habe oder muss ich das brutto/netto berücksichtigen? Also betrifft das die Mehrwertsteuer dann oder? Boah... Ich checks halt gar nicht..
Hoffe einer hilft mir auf die Sprünge
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
- jojo
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Netto vom Brutto abziehen ist vollkommen richtig.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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