Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BlackWoman

#1

20.10.2016, 09:54

Hallo :wink2

jetzt habe ich gleich noch eine Frage:
Wir haben ein Verfahren vor dem LG Berlin hinsichtlich einer Forderung; parallel dazu lief vor dem Kammergericht ein Verfahren (Antrag auf Zuweisung des Gerichtsstandes). Jetzt soll ich einen Kostenfestsetzungsantrag machen. Weiß jemand, ob ich das Verfahren vor dem Kammergericht nun auch festsetzen lassen kann? Ich muss leider sagen, dass ich so einen Fall bisher noch nicht hatte.

:thx u. viele Grüße
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NORTHERN DINO
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#2

20.10.2016, 10:18

Grundsätzlich gehört das Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes nach § 19 I Nr. 3 RVG zu dem Hauptsacheverfahren, so dass die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren über die Gerichtsstandsbestimmung mit der VG im Hauptsacheverfahren abgegolten ist.

Anders verhält es sich aber dann, wenn ein Bevollmächtigter im Verfahren über die Bestimmung des zuständigen Gerichtes im Hauptsacheverfahren nicht PB wird oder aber der Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung verworfen oder zurückgewiesen wird bzw. ihm durch eine Antragsrücknahme die Grundlage entzogen wird. Voraussetzung für die Anwendung von § 19 I Nr. 3 RVG ist, dass das Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes Teil des nachfolgenden oder bereits begonnenen Hauptsacheverfahrens ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es auch zu einer Bestimmung eines Gerichtes kommt, nicht aber wenn der Antrag verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH, NJW-RR 1987, 757 zur inhaltlich gleichen Vorschrift des § 37 I Nr. 3 BRAGO; OLG Koblenz, OLGR 2000, 419; Schneider, NJW 2003, 2436; a.A. OLG Düsseldorf, AnwBl. 1983, 526).

Quelle: OLG Koblenz, Beschl. v. 28.03.2006 – 4 SmA 48/05 Rn. 5 = OLGR Koblenz 2006, 701 = NJW-RR 2007, 425 = juris
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BlackWoman

#3

20.10.2016, 11:49

Also in unserem Fall wurde der Antrag auf Zuweisung des Gerichtsstandes (zum LG Berlin) bewilligt. Dann kann ich das Verfahren vor dem Kammergericht also nicht extra abrechnen. Habe ich das jetzt schon richtig verstanden?
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#4

20.10.2016, 11:54

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#5

20.10.2016, 12:01

Ich danke dir. :)
pitz
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#6

20.10.2016, 12:24

Wenn also die Bestimmung durch das KG zurückgewiesen wird und die Sache dann bei einem anderen Gericht eingereicht wird, findet keine Anrechnung der (Einzel-)Tätigkeit im "Bestimmungsverfahren" statt?
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