Differenz Wahlanwaltsgebühren Strafrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Andreas81
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#1

17.10.2016, 09:57

Hallo,

ich habe mal wieder einen etwas komplizierten Fall wie folgt:

Ich war bzw. bin Nebenkläger in einem größeren Strafverfahren.

Dabei wurden mehrere Tatkomplexe und Personen angeklagt.

Ein Tatkomplex davon betraf die von mir vertretene Nebenklägerin.

Dabei wurde einer von 4 Angeklagten freigesprochen und 3 verurteilt.

Bei dem Freispruch wurde zudem ausgesprochen, dass die Kosten der Staatskasse zur Last fallen.

Nunmehr wurden meinerseits bisher die Kosten der Nebenklage auf PV Basis abgerechnet.

Wie rechne ich nun die Wahlanwaltsgebühren gegen die Staatskasse aufgrund des Freispruchs ab?


Grüße
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Adora Belle
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#2

17.10.2016, 10:18

Es ist ausgesprochen worden ,dass die Nebenklägerkosten der Staatskasse zur Last fallen? Das wäre mehr als ungewöhnlich. Es dürfte sich dabei um die Kosten des Angeklagten handeln.

Die Nebenklagekosten trägt der Angeklagte bei Verurteilung, ansonsten verbleiben sie beim Nebenkläger selbst.

Überrasch mich und poste die Kostenentscheidung. ;)

Edit: Aber Du hast doch 3 Verurteilte, die Deine Kosten tragen müssten. Zu deren Lasten kannst Du Festsetzung der Differenz nach §464b beantragen.
Anirok89
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#3

18.10.2016, 13:51

Hallo,

ich denke auch, dass eher davon auszugehen ist, dass die Nebenklägerkosten den 3 Verurteilten auferlegt wurden. In dem Fall müsste m.M.n. dann nach Erhalt der PV-Gebühren ein KfA über WV-Gebühren abzgl. erhaltener PV-Gebühren zu Lasten der Angeklagten gestellt werden. Und aus dem entsprechenden Beschluss dann vollstrecken. Wie Adora Belle schon schrieb.

Sollte tatsächlich die Staatskasse die Nebenklägerkosten tragen würde ich einfach die WV-Gebühr abzgl. erhaltener PV-Gebühren noch beantragen.

Liebe Grüße
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