ich greif mal hier dieses Thema wieder auf, bevor ich ein neues Thread aufmache.
Wir waren in Untervollmacht tätig bzw. meine Chefin. Es fand ein Gerichtstermin statt.
Ich soll jetzt abrechnen, "die hälftige Geschäfts- und Terminsgebühr" laut dem Schreiben der anderen Anwältin. Ich denke sie meint die Verfahrensgebühr.
Ich habe das jetzt so gemacht:
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401, 3100
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402, 3104
Geschäftsreise, Tage und Abwesenheitsgeld 7005 25,00 €
Fahrtkosten 7003
P&T
Zwischensumme netto
USt.
Brutto
So.. Muss ich das alles jetzt noch halbieren ?? also vor der Umsatzsteuer?
Die Verfahrensgebühr ist ja schon halbiert. dann würde ich die halbierte ja quasi nochmal halbieren ?? oder ??
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Ich bitte um Aufklärung
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)