Untervollmacht richtig abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Mina89
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#11

12.10.2016, 12:14

Hallo zusammen,

ich greif mal hier dieses Thema wieder auf, bevor ich ein neues Thread aufmache.

Wir waren in Untervollmacht tätig bzw. meine Chefin. Es fand ein Gerichtstermin statt.
Ich soll jetzt abrechnen, "die hälftige Geschäfts- und Terminsgebühr" laut dem Schreiben der anderen Anwältin. Ich denke sie meint die Verfahrensgebühr.

Ich habe das jetzt so gemacht:
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401, 3100
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402, 3104
Geschäftsreise, Tage und Abwesenheitsgeld 7005 25,00 €
Fahrtkosten 7003
P&T
Zwischensumme netto
USt.
Brutto

So.. Muss ich das alles jetzt noch halbieren ?? also vor der Umsatzsteuer?
Die Verfahrensgebühr ist ja schon halbiert. dann würde ich die halbierte ja quasi nochmal halbieren ?? oder ?? :kopfkratz :kopfkratz
Ich bitte um Aufklärung :roll:
Mina89
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#12

12.10.2016, 12:15

Ok ich habe gerade gesehen RVG BIS 31.07.2013. das ist natürlich falsch..
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#13

12.10.2016, 12:21

Ich habs's verschoben. ;)
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Mina89
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#14

12.10.2016, 16:53

und ich finds leider nicht :(
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#15

12.10.2016, 17:01

Hier ist wohl die Teilung der Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts vereinbart. Ich würde entsprechend eine Rechnung an die Hauptbevollmächtigte machen, und zwar wie folgt:

1,3 VG ....
1,2 TG .....
PTA
Zwischensumme
hiervon 50 % =
MwSt
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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