Berechnun GW und Verf. Gebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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*Refa*
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#1

11.10.2016, 09:17

wir diskutieren gerade zusammen mit unserer Azubine über Kostenrecht :-) ob die Schule nicht doch auf dem falschen Lösungsansatz ist

RA vertritt Ehepaar und reicht Klage ein:
gemeinsammer Schadensersatzanspruch: EUR 10.000,00
Schmerzensgeld Ehemann: EUR 5.000,00
Schmerzensgeld Ehefrau: EUR 4.000,00

Verfahrensgebühr(en) aus welchen/m Gegenstandswert(en)?

Ich lös dann gern später auf, was die Schule sagt und was wir denken :lol:
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Liesel
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#2

11.10.2016, 12:02

3100 aus 19.000,00 Euro
1008 aus 10.000,00 Euro
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#3

11.10.2016, 12:05

*Refa* hat geschrieben:Verfahrensgebühr(en) aus welchen/m Gegenstandswert(en)?

Ich lös dann gern später auf, was die Schule sagt und was wir denken :lol:
Das finde ich übrigens nicht ok... wäre interessant zu wissen, was ihr denkt, bevor hier die Spezies sich melden... :-?
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#4

11.10.2016, 12:47

wir haben hier die Variante der Schule:

1,3 aus 10.000,00 (3100) - gemeinsamer Anspruch
0,3 aus 10.000,00 (1008) - gemeinsamer Anspruch
1,3 aus 9.000,00 (3100) - die beiden einzelnen Ansprüche zusammengerechnet
Abgleich höchstens 1,6 aus 19.000,00

hier kam jetzt die weiter oben schon genannte Variante:

1,3 aus 19.000 (3100)
0,3 aus 10.000 (1008)

und die Variante der Azubine:

1,3 aus 10.000,00 (3100) - gemeinsamer Anspruch
0,3 aus 10.000,00 (1008) - gemeinsamer Anspruch
1,3 aus 4.000,00 (3100) - der alleinige Anspruch der Frau
1,3 aus 5.000,00 (3100) - der alleinige Anspruch des Mannes
Abgleich höchstens 1,6 aus 19.000,00
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#5

11.10.2016, 13:06

Es muss kein Abgleich nach 15 III durchgeführt werden, da die 1008 (eigentlich) keine eigenständige Gebühr ist, sondern sich lediglich die Ausgangsgebühr entsprechend erhöht.
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#6

11.10.2016, 13:48

wie gesagt, das erste ist die Lösung, die die Berufsschule vorgegeben hat..... :pfeif
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