Stehe gerade auf dem Schlauch:
Wir haben Beratungshilfe Nr. 2503 abgerechnet in einer Sozialsache.
Erst war eine Anhörung im Schwerbehindertenrecht und dann wurde Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid eingelegt.
Der Kreis will jetzt auf Antrag die Kosten erstatten.
Ist meine Kostennote so richtig:
Anhörung:
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 320,00 €
Umsatzsteuer 19 % 60,80 €
Bruttobetrag 380,80 €
Widerspruch:
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 320,00 €
Umsatzsteuer 19 % 60,80 €
Bruttobetrag 380,80 €
Was ist mit der Beratungshilfe? Muss die an Justizkasse zurückgezahlt werden? Oder etwa auf die 2303 angerechnet werden?
Beratungshilfe und Sozialrecht
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Also zunächst würde ich das gegenüber der GS auch so abrechnen wie du.
Und die BerH würde ich einfach anrechnen. Ich hab noch nie den Fall gehabt, dass ich die zurückzahlen sollte. Die wird ja auch nicht geprüft wie die PKH. Ich geh ja mal davon aus, dass das Gericht keien ahnung hat dass da ein WS gelaufen ist mit vorheriger Anhörung. Oder wart ihr schon im gerichtlichen Verfahren? Von daher werden die nix zurück fordern, denke ich
Und die BerH würde ich einfach anrechnen. Ich hab noch nie den Fall gehabt, dass ich die zurückzahlen sollte. Die wird ja auch nicht geprüft wie die PKH. Ich geh ja mal davon aus, dass das Gericht keien ahnung hat dass da ein WS gelaufen ist mit vorheriger Anhörung. Oder wart ihr schon im gerichtlichen Verfahren? Von daher werden die nix zurück fordern, denke ich
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Wie rechnest du die denn an??XLadyX hat geschrieben:Die 2302 muss natürlich auf die andere 2302 angerechnet werden
Tatjana
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2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Anrechnung Beratungshilfe -85,00 €
Nettobetrag 235,00 €
Umsatzsteuer 19 % 44,65 €
Bruttobetrag 279,65 €
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten -150,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 170,00 €
Umsatzsteuer 19 % 32,30 €
Bruttobetrag 202,30 €
So?
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Anrechnung Beratungshilfe -85,00 €
Nettobetrag 235,00 €
Umsatzsteuer 19 % 44,65 €
Bruttobetrag 279,65 €
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten -150,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 170,00 €
Umsatzsteuer 19 % 32,30 €
Bruttobetrag 202,30 €
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Ja so würde ich das auch rechnen.
Tatjana
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