Beratungshilfe und Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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XLadyX
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#1

07.10.2016, 10:31

Stehe gerade auf dem Schlauch:

Wir haben Beratungshilfe Nr. 2503 abgerechnet in einer Sozialsache.

Erst war eine Anhörung im Schwerbehindertenrecht und dann wurde Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid eingelegt.

Der Kreis will jetzt auf Antrag die Kosten erstatten.

Ist meine Kostennote so richtig:
Anhörung:
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 320,00 €
Umsatzsteuer 19 % 60,80 €
Bruttobetrag 380,80 €

Widerspruch:

2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 320,00 €
Umsatzsteuer 19 % 60,80 €
Bruttobetrag 380,80 €


Was ist mit der Beratungshilfe? Muss die an Justizkasse zurückgezahlt werden? Oder etwa auf die 2303 angerechnet werden?
XLadyX
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#2

07.10.2016, 10:34

Die 2302 muss natürlich auf die andere 2302 angerechnet werden
Tatjana H.
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#3

07.10.2016, 10:36

Also zunächst würde ich das gegenüber der GS auch so abrechnen wie du.

Und die BerH würde ich einfach anrechnen. Ich hab noch nie den Fall gehabt, dass ich die zurückzahlen sollte. Die wird ja auch nicht geprüft wie die PKH. Ich geh ja mal davon aus, dass das Gericht keien ahnung hat dass da ein WS gelaufen ist mit vorheriger Anhörung. Oder wart ihr schon im gerichtlichen Verfahren? Von daher werden die nix zurück fordern, denke ich :kopfkratz
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Tatjana H.
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#4

07.10.2016, 10:36

XLadyX hat geschrieben:Die 2302 muss natürlich auf die andere 2302 angerechnet werden
Wie rechnest du die denn an?? :kopfkratz
Tatjana

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#5

07.10.2016, 10:40

2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Anrechnung Beratungshilfe -85,00 €
Nettobetrag 235,00 €
Umsatzsteuer 19 % 44,65 €
Bruttobetrag 279,65 €

2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten 300,00 €
2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angele-genheiten -150,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 300,00 € 20,00 €
Nettobetrag 170,00 €
Umsatzsteuer 19 % 32,30 €
Bruttobetrag 202,30 €

So?
Tatjana H.
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#6

07.10.2016, 11:24

Ja so würde ich das auch rechnen. ;)
Tatjana

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