Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1
29.09.2016, 16:45
Kann mir hier geschwind jemand helfen, der sich mit Insolvenzsachen auskennt.
ich soll Gerichtskosten ausrechne aus WErt 7.280.089,74 bzw. 1.753.557,93.
Ich stehe mir völlig auf dem Schlauch (3 Gebühren)?
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Ninine
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#2
29.09.2016, 16:54
Kenn mich leider auch nicht wirklich aus. Zu unterscheiden ist aber wohl, ob der Antrag vom Schuldner oder vom Gläubiger kommt, schau mal Nrn. 2310 ff GKG
Hoffe, dass hilft ein wenig
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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Kanzleihund
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#3
29.09.2016, 16:54
Eigen- oder Fremdantrag?
Eröffnungsverfahren oder eröffnetes Verfahren oder beides?
Wert der vorhandenen Vermögensgegenstände? (ach okay, der Wert ist vorgegeben)
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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grete
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grete
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#5
29.09.2016, 17:25
Abschnitt 2
Durchführung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners
Vorbemerkung 2.3.2:
Die Gebühren dieses Abschnitts entstehen auch, wenn das Verfahren gleichzeitig auf Antrag eines Gläubigers eröffnet wurde.
2320 Durchführung des Insolvenzverfahrens 2,5
Die Gebühr entfällt, wenn der Eröffnungsbeschluss auf Beschwerde aufgehoben wird.
2,5 Gerichtsgebühren
Dabei komme ich auf Gerichtskosten EUR 70.040,00 (7.280,089,73) und EUR 20.540,00 (1.753.557,93)