folgendes Problem:
Arbeitsgerichtliches Verfahren beendet und gegenüber Mandant abgerechnet.
Die Rechtsschutzversicherung hat den Großteil der Rechnung bezahlt, bis auf die Selbstbeteiligung zzgl. MwSt.
Trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Aufforderung hat der Mandant die Selbstbeteiligung bisher nicht ausgeglichen. Wie lasse ich denn jetzt die Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. festsetzen?
Muss ich bei der Festsetzung nochmal alle Gebühren aufschlüsseln und Zahlungen der RS so eingeben, dass am Ende die Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. übrig bleibt, oder reicht es, wenn ich als Position "Selbstbeteiligung" angebe?
Kostenfestsetzung gegenüber eigenem Mandanten
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
ja. § 10 RVG.Honig hat geschrieben:Muss ich bei der Festsetzung nochmal alle Gebühren aufschlüsseln und Zahlungen der RS so eingeben,
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)