Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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icerose
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#11

26.09.2016, 13:43

Der Ansatz für die Rechnung ist ja gut, aber da fehlt noch bisserl was. Azubinchen, schau doch bitte noch mal unter Mehrvergleich, der zweite Streitwert über 9.940,00 € hat eine Bedeutung ;)
hast du keine ausgelernte ReNo in der Nähe?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Auzibienchen
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#12

26.09.2016, 15:04

Der Ansatz für die Rechnung ist ja gut, aber da fehlt noch bisserl was. Azubinchen, schau doch bitte noch mal unter Mehrvergleich, der zweite Streitwert über 9.940,00 € hat eine Bedeutung ;)
hast du keine ausgelernte ReNo in der Nähe?
Nein, wie ich erfahren habe, ist die Ausgelernte ReNo 2 Wochen vor mir gegangen. Hier sind Steuerfachangestellte und Fachwirte, die sich ein bisschen damit auskennen und die versuchen mir zu helfen. Bei normalen Sachen wie Postbearbeitung, Akten anlegen, etc. können sie mir auch gut helfen. Aber bei RVG...

Ich habe mal den Entwurf, den ich im vorherigen Post erstellt habe, der Anwältin gezeigt und sie meinte es sei richtig und kann scharf gestellt werden.

Nun bin ich verwirrt, ob du dich geirrt hast oder eher sie... :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz
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niva
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#13

26.09.2016, 15:13

Auzibienchen hat geschrieben:Ich habe mal den Entwurf, den ich im vorherigen Post erstellt habe, der Anwältin gezeigt und sie meinte es sei richtig und kann scharf gestellt werden.
das erklärt jetzt warum sie es dir nicht erklärt hat.
Auzibienchen hat geschrieben:Nun bin ich verwirrt, ob du dich geirrt hast oder eher sie... :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz
deine Chefin hat sich geirrt.
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#14

26.09.2016, 15:19

deine Chefin hat sich geirrt.
:thx :wink1 Tut gut zu wissen, dass sie mal nicht IMMER Recht hat :yeah
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Anahid
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#15

26.09.2016, 16:35

Also....zunächst kannst Du Deinen Anwältinnen mal ausrichten, dass es selbstverständlich keinen fixen Lehrplan gibt, man aber auch nicht erwarten kann, dass jemand, der noch nie mit dem RVG zu tun hatte, eine Gebührenrechnung erstellt, die eindeutig dem höheren Wissen im RVG zuzuordnen ist, also nicht nur dem Basiswissen. Diese Abrechnung können viele Rechtsanwaltsfachangestellte nicht einmal. Da kann ich wohl kaum erwarten, dass das eine Azubine, schon gar nicht im 1. Lehrjahr, schafft.

Aber bevor das hier noch ewig andauert; die Rechnung lautet richtig:

Ob eine Geschäftsgebühr angefallen ist, kann ich nicht beurteilen darüber gibt Dein bisheriger Vortrag nichts her.

Die Abrechnung des Verfahrens selbst müsste wie folgt lauten:

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG SW: 7.455,00 €
0,8 VG Nr. 3101 VV RVG SW: 2.485,00 €
Abgleich § 15 III RVG - beide Gebühren zusammen dürfen nicht höher sein als eine 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von 9.940,00 €

1,2 TG Nr. 3104 VV RVG SW: 9.940,00 € (wobei ich davon ausgehe, dass über das Zeugnis im Termin mit verhandelt wurde)

1,0 EG Nr. 1003 VV RVG SW: 7.455,00 €
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG SW: 2.485,00 €
Abgleich § 15 III VV RVG - beide Gebühren zusammen dürfen nicht höher sein als eine 1,5 Gebühr aus dem Streitwert 9.940,00 €

Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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