Hallo zusammen,
ich bin mir gerade völlig unsicher:
Wir vertreten Beklagte. Mit dem GA haben wir telefonisch und schriftlich Vergleichsmöglichkeiten erörtert. Dabei herausgekommen ist, dass die Gegenseite die Klage zurücknimmt und keine der Parteien einen Kostenantrag stellt.
Jetzt rechne ich die Akte ab.
M.E. 1,3 Verfahrensgebühr, Auslagen Mwst.
Chef meint, dass 1,2 TG und Einigungsgebühr auch angefallen seien. Nein, find ich nicht, wir haben zwar Vergleichsverhandlungen geführt aber die Klage wurde doch zurückgenommen. Oder bin ich jetzt völlig neben der Spur?
Vergleichsgespräche mit Gegenseite, Rücknahme Klage
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Huhu!
Also m. M. fällt die 1,2 TG tatsächlich an.
Ich würde sogar noch eine 1,5 EG ansetzen...
Also m. M. fällt die 1,2 TG tatsächlich an.
Ich würde sogar noch eine 1,5 EG ansetzen...
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Und auch wenn die Klage zurückgenommen wird, hat sich ja der Rechtsstreit erledigt bzw. war zum Zeitpunkt des Vergleichs anhängig. Ich halte also
für gegeben.
RVG hat geschrieben:1003 Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig:
Die Gebühren 1000 bis 1002 betragen .......... 1,0[/b]:
für gegeben.
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Allenfalls käme hier. m.E. eine Einigung über die Kosten in Frage. Die TG dürfte auch nach meiner Meinung angefallen sein (Vorbemerkung 3 (3) Nr. 2 VV RVG).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Auf die Begründung bin ich gespannt.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Ich würde sogar noch eine 1,5 EG ansetzen...
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Anahid hat geschrieben:Auf die Begründung bin ich gespannt.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Ich würde sogar noch eine 1,5 EG ansetzen...
Ich auch....
Sollte eine 1,0 werden...
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ok, danke schön. Das war mir gar nicht so bewusst. Vielleicht sollte ich mal das RVG wieder als Bettlektüre nehmen.