Klage außergerichtliche Gebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

25.02.2016, 11:54

Hallo,

wir haben eine Klage eingereicht und beantragt, die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die Rechnung hatten wir auch an die RSV geschickt und diese hat bereits ihren Anteil gezahlt, es ist jetzt nur noch die Selbstbeteiligung des Mandanten offen.

Das Gericht teilt nun mit, dass der Antrag hinsichtlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten angesichts des Umstandes, dass ausweislich der Zahlungsanzeige für den Gerichtskostenvorschuss Rechtsschutz besteht schlüssig darzulegen.

Was schreibe ich denn da jetzt und wie wird es formuliert?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann...
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Anahid
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#2

25.02.2016, 12:30

Hat die RSV Euch beauftragt, die vorgerichtlichen Kosten mit einzuklagen, und zwar im Namen des Mandanten?
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#3

25.02.2016, 12:36

Dazu steht leider nichts in der Deckungszusage der RSV.
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#4

25.02.2016, 12:41

Womit willst Du dann die Aktivlegitimation des Mandanten begründen, der ja die Gebühren (bis auf die 150,00 € - die er auch noch nicht gezahlt hat) nicht gezahlt hat?
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Liesel
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#5

25.02.2016, 12:46

RSV anschreiben und entsprechende Erklärung erbitten.
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#6

25.02.2016, 13:14

Können wir da in dem Schreiben ans Gericht nicht vielleicht auch den Antrag so abändern, dass es an die Rechtsschutzversicherung zu zahlen ist?
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#7

25.02.2016, 13:36

Ja, kannst Du auch. Aber dran denken, dass 150,00 € weiter an den Mandanten zu zahlen sind bzw., da er diese noch nicht bezahlt hat, bzgl. der 150,00 € Freistellunganspruch geltend machen.
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#8

25.02.2016, 13:51

Anträge auf Freistellung stelle ich nicht wegen der Schwierigkeiten bei der Vollstreckung. Dann muss der Mandant das halt vorher zahlen.
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#9

22.09.2016, 09:58

Danke! :-)
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